Franzens: OT: Misstände als Kunde im Internet äußern

Beitrag lesen

mir wurde geite die Frage gestellt, ob ein Kunde z.B in einem Forum auf die Misstände in einem Lebensmittelmarkt aufmerksam machen darf? Ich würde es eigentlich mit ja beantworten da Meinungsfreiheit

Er darf. Er muss sich allerdings darauf einstellen, das, was er da niedergelegt hat, vor Gericht zu verteidigen. Die Begriffe Verleumdung (wissentlich falsche Tatsachen behaupten) und üble Nachrede (die Vermutung einer üblen Tatsache verbreiten) sind hier ja schon gefallen – von der Beleidigung (eine Wertfeststellung), bei der die Meinungsfreiheit in Deutschland aufhört, ganz zu schweigen.

Aber selbst, wenn es in keine der drei Kategorien fällt, bleibt immer noch die Frage, ob sich der Ärger lohnt, denn dass ein Betroffener (hier: Lebensmittelmarkt) sich ein geschäftsschädigendes Verhalten, legal oder nicht, in aller Regel erstmal nicht so einfach gefallen lassen wird, sollte nachvollziehbar sein.
Der Gang zum Marktleiter, zur Verbraucherzentrale, zur Lebensmittel- oder Gewerbeaufsicht oder zur Presse ist da einfacher und schützt sowohl den Miesgemachten (vielleicht hatte er einen schlechten Tag) als auch den Miesmacher (im direkten Gespräch lässt man sich selten zu unüberlegtem Gequake hinreissen).

Zum Weiterlesen:
Amazon-Kunde muss nicht für schlechte Bewertung zahlen
Ärzte müssen Online-Bewertungen dulden