Jörg Reinholz: OT: Misstände in der deutschen Rechtsprechung

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Er darf. Er muss sich allerdings darauf einstellen, das, was er da niedergelegt hat, vor Gericht zu verteidigen. Die Begriffe Verleumdung (wissentlich falsche Tatsachen behaupten) und üble Nachrede (die Vermutung einer üblen Tatsache verbreiten) sind hier ja schon gefallen – von der Beleidigung (eine Wertfeststellung), bei der die Meinungsfreiheit in Deutschland aufhört, ganz zu schweigen.

Ja. Und das kann sehr schwierig werden, weil deutsche Gerichte den starken Hang dazu haben, zu Gunsten von Mördern, Betrügern, sonstigen Kriminellen und anderen Politikern einen "Strengbeweis" zu fordern.

Das heisst, unter 3 strengläubigen Katholiken als Zeugen kannst Du in Köln gleich damit rechnen, dass Dir das Maul verboten wird. In Hamburg sind natürlich Protestanten von Nöten, in Berlin Schiiten, in Duisburg Salafisten und in Bochum wohl Wahabiten. In Marburg gelten nur straffe NPD-Mitglieder oder wenigstens deren Freunde aus ähnlichen völkischen Vereinen als glaubwürdige Zeugen. Braunhemd ist Pflicht, denn die SS-Uniform tragen privat die R..... privat zu Hause.

Du denkst, es reicht ein Foto? Falsch gedacht! Wenn der Marktleiter den Amtsrichter kennt, dann wird der natürlich mit einem Beweisverwertungsverbot durchkommen, weil die Hausordnung das Fotografieren untersagt.

Natürlich ist das Schwarzmalerei. Aber glaube mir, ich habe schon alle Arten auch gröbster Fehlentscheidungen erlebt und allein in diesem Jahr habe ich vier mal vor das OLG in Düsseldorf gemusst um dort den groben Unsinn rheinischer Landrichter aufheben und deren Beschlüsse bzw. Urteile umkehren zu lassen.

Früher fragte ich mich, wieso man vor Gericht einen Anwalt braucht. Jetzt weiß ich es: Offenbar damit gesichert ist, dass wenigstens die Parteien je einen Person mit wenigsten einem Mindestmaß an Gesetzeskenntnis für das Verfahren stellen. Einige Landgerichte haben damit ein Problem und schicken studierte Laien mit einem Doktor in Marxismus-Leninismus oder meinetwegen buddistischer Ameisenzucht in die Verhandlung. Bei Staatsanwälten kommen mir auch immer mehr Zweifel - und denke niemand, wenigstens ein Gerichtsdirektor wäre ein Kenner des Rechtes.

Du denkst, Du zeigst einen Richter wegen Rechtsbeugung an und das Problem wird kleiner? Weit gefehlt! Um einen Richter wegen Rechtsbeugung zu verurteilen muss man in Deutschland seine Aussage haben, dass er das Recht vorsätzlich beugen wollte. Komischerweise wissen die sonst das Gesetz nicht kennenden (oder nicht kennen wollenden) Richter dann aber sehr genau, dass sie DAS natürlich sagen dürfen. Und selbst wenn sie es gesagt haben fabuliert ein Staatsanwalt dann darüber, was diese damit eigentlich sagen wollten und kommt natürlich zu ganz eigenartigen Ergebnissen.

Wie auch immer: Wer in Deutschland seine Meinung sagt, der muss sogar damit rechnen, dass ein Satz wie "Meiner Meinung nach ist das alles beschissen." über bis zu drei Instanzen als unwahre Tatsachenbehauptung durchgeht, weil der Richter Kacke im Hirn oder sonst schlechte Laune oder keine Zeit, die Akten zu lesen oder keine Lust zum Nachdenken hat.

Jörg Reinholz