M.: OT: Misstände als Kunde im Internet äußern

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Mahlzeit,

mir wurde geite die Frage gestellt, ob ein Kunde z.B in einem Forum auf die Misstände in einem Lebensmittelmarkt aufmerksam machen darf? Ich würde es eigentlich mit ja beantworten da Meinungsfreiheit und es ist ja eigentlich auch eine Rezension oder nicht? Was denkt ihr?

Es gab kürzlich erst wieder ein Urteil, dass negative Bewertungen, solange sie zutreffen, nicht gelöscht werden müssen. Ähnliches würde wohl auch hier greifen.

Das kommt natürlich drauf an, wie der Kommentar geschrieben wurde ;) Im Urteil ging es um Ebay, glaub ich, hab den Link grad nicht greifbar.

Grundsätzlich wäre ich aber vorsichtig, denn eine falsche Formulierung kann für einen ANwalt gefundenes Fressen sein. Da ich keiner bin, ist das natürlich keine Rechtsberatung.

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eigentlich ist mir bewusst, dass ich hin und wieder einfach mal die Klappe halten sollte. Doch genau in den unpassendsten Momenten erwische ich mich dabei, wie ich dennoch etwas sage ...