Der Martin: OT: Misstände als Kunde im Internet äußern

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Hi,

mir wurde geite die Frage gestellt, ob ein Kunde z.B in einem Forum auf die Misstände in einem Lebensmittelmarkt aufmerksam machen darf? Ich würde es eigentlich mit ja beantworten da Meinungsfreiheit und es ist ja eigentlich auch eine Rezension oder nicht? Was denkt ihr?
Es gab kürzlich erst wieder ein Urteil, dass negative Bewertungen, solange sie zutreffen, nicht gelöscht werden müssen. Ähnliches würde wohl auch hier greifen.

ja, ich erinnere mich, dass ich davon auch in den Nachrichten gehört habe.

Das kommt natürlich drauf an, wie der Kommentar geschrieben wurde ;) Im Urteil ging es um Ebay, glaub ich, hab den Link grad nicht greifbar.

Ich weiß nicht mehr, war's ebay oder amazon, eines der bekannten Online-Handelsportale jedenfalls. Und ja, ich habe das auch so verstanden, dass eine negative Aussage in Ordnung ist, solange sie den Tatsachen entspricht und sachlich ist. Aber sobald man sich zu emotionalen oder unsachlichen Behauptungen, Andeutungen oder Unterstellungen hinreißen lässt, begibt man sich wohl schnell auf sehr dünnes Eis.

Ich verstehe aber auch Matthias, wenn er sagt, dass er sowas prophylaktisch löschen würde, wenn es hier im Forum auftaucht. Es ist IMO immer noch ein Unterschied, ob man für seine eigenen Aussagen geradestehen muss, oder für die Aussagen eines unbekannten Dritten zur Rechenschaft gezogen werden kann. Mitstörerhaftung ...

Grundsätzlich wäre ich aber vorsichtig, denn eine falsche Formulierung kann für einen ANwalt gefundenes Fressen sein. Da ich keiner bin, ist das natürlich keine Rechtsberatung.

Dito.

Ciao,
 Martin

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Männer sind ungerecht: Sie sehen immer nur den Baum, den eine Frau mit dem Auto gerammt hat. Aber die vielen Bäume, die sie nicht einmal gestreift hat, sehen sie nicht.
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