Franzens: OT: Misstände als Kunde im Internet äußern

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mir wurde geite die Frage gestellt, ob ein Kunde z.B in einem Forum auf die Misstände in einem Lebensmittelmarkt aufmerksam machen darf?

Würde das hier in diesem Forum mit voller Adresse des Marktes geschehen, so würde ich den Thread löschen. Der Grat zwischen Meinungsäußerung und Verleumdung ist schmal.

Der ist überhaupt nicht schmal, eine Verleumdung ist eine unwahre Behauptung, eine Lüge. So einfach ist das.
Nicht einfach mag es für Dritte jedoch sein, eine unwahre Behauptungen als solche zu erkennen.