M.: Datenschutz nach Kündigung

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Mahlzeit,

Also nehmen wir an ich habe vom Mitarbeiter folgende Daten:
Vorname, Nachname, Handzeichen also z.B. dz und Straße, PLZ, Ort, email, Handynummer, Familienstand. Vermutlich muß man keinerlei Daten löschen oder?

Ich würde sagen, das verhält sich wie mit allen relevanten Unterlagen. Die müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, falls sich an dieser Frist nichts geändert hat.
Das gilt mMn auch für digitale Unterlagen. Bin aber kein Anwalt.

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