Der Martin: Datenschutz nach Kündigung

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Hallo,

Wie finde ich am besten Informationen für folgenden Sachverhalt.

indem du mal Personalchefs von Firmen fragst, die du kennst?

Ein Mitarbeiter scheidet aus. Nun werden ja Daten vom Ihm gespeichert. Welche müssten gelöscht werden? Im Grunde genommen müssen ja eigentlich alle Daten, wie Adresse, Telefonnummer etc gespeichert werden.

Solange das Anstellungsverhältnis besteht, müssen diese Daten natürlich vorgehalten werden, klar. Aber sie unterliegen ja auch dann schon den Datenschutzbestimmungen, dürfen also nicht einfach so allen Mitarbeitern zugänglich sein.

Gelöscht werden muss vermutlich sowieso nichts, allenfalls gesperrt, denn AFAIK gibt es für diese Daten ja vorgeschriebene Aufbewahrungsfristen.

Ich denke daher, dass sich mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters aus datenschutzrechtlicher Sicht eigentlich nichts ändert. Aber das ist nur meine laienhafte Meinung.

Ciao,
 Martin

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Küssen ist die schönste Methode, eine Frau zum Schweigen zu bringen.
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