JürgenB: Für Hersteller von Liederbüchern

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Hallo Linuchs,

Ist die Legalität eines Angebots davon abhängig, ob es einen Link darauf gibt?

Ich denke ja. Wenn niemand die Seite finden kann, ist sie nicht öffentlich. Die Verschärfung wäre, sie nur per Passwort zugänglich zu machen. Aber auch ein Passwort kann unbefugt weitergegeben werden.

Ich stelle mir gerade eine Situation vor Gericht vor:

Gema: "Sie haben Texte ins Internet gestellt, die womöglich unter Urheberrecht stehen. Deshalb unsere Forderung von ..."

Ich: "Von welchen Texten sprechen Sie denn?"

Gema: "Das wissen wir doch nicht, Sie haben sie ja nicht verlinkt."

ein Hehlerladen wird nicht dadurch legal, dass es keinen Wegweiser gibt. Außerdem gibt es Mundpropaganda.

Gruß, Jürgen