Linuchs: Für Hersteller von Liederbüchern

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ein Hehlerladen wird nicht dadurch legal, dass es keinen Wegweiser gibt. Außerdem gibt es Mundpropaganda.

Wo man singt, lass dich ruhig nieder. Anwälte haben keine Lieder.

Also das Singen an sich ist ja schon eine Grauzone. Wer weiss denn immer, ob Komponist und Texter 70 Jahre tot sind?

Erfraulicherweise bewege ich mich im "alten" Liedgut, sprich Volkslieder, Shanties, Seemannslieder. Dennoch können Arrangements wieder geschützt sein. Aber die Texte wohl kaum.

Und soweit ich weiss, ist nicht der Besitz von Noten und Texten kostenpflichtig, sondern die Veröffentlichung, also die "Weitergabe". Deshalb vorsichtshalber nicht singen, wenn jemand Unbekanntes zuhören kann.

Linuchs