var: Garantieverlust

Beitrag lesen

Tach!

Ahoi.

Ein Kaufvertrag wird mit dem Händler geschlossen, nicht mit dem Hersteller. Wenn überhaupt, dann gelten hier AGB des Händlers.

Ja klar. Sorry, war mit den Gedanken woanders. ;-)

Also nochmal zur Klarstellung:

Es ist überhaupt erstmal zu unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung.

Der Käufer hat einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer (und dieser gegebenenfalls Ansprüche gegenüber seinem Lieferanten / dem Hersteller).

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre, kann aber durch AGB auf 1 Jahr reduziert werden. Wie schon erwähnt gilt für die ersten 6 Monate Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer (!) muss im Zweifel Beweisen, dass die Kaufsache nicht schon bei Gefahrenübergang mangelhaft war.

Aber natürlich ist nicht jeder Schaden ersatzpflichtig: Wie ebenfalls schon erwähnt scheiden u.a. solche Mängel aus, die aus unsachgemäßem (!) Gebrauch entstehen.

Was nun als unsachgemäßer Gebrauch anzusehen ist, wird oft versucht in AGB zu konkretisieren, aber gerade in diesem konkreten Fall ist das, wie beschrieben, sehr umstritten.

Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Verkäufers. Und der wird man sich dann 'natürlich' verlustig, wobei allerdings anzumerken ist, dass durch eine Garantieleistung betreffende AGB oder sonstige Abreden den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch nicht unterschreiten dürfen.

Gruß

var