Auge: Garantieverlust

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Hallo

Ich kann die gesetzlichen Mindestanforderungen durch eine AGB umgehen? Das halte ich für Mumpitz (streng wissenschaftlich ausgedrückt).

Das hat man oft, dass das Gesetz bestimmte Vorgaben macht, die aber teilweise dispositiv sind, quasi als Kompromiss zwischen Schutzfunktion der Norm einerseits und Wahrung der Privatautonomie andererseits. Es wird also den Vertragsparteien eine gewisse Freiheit eingeräumt, den in Frage stehenden Gegenstand selbst zu regeln. Dass dies aber in der Realität in sehr vielen Fällen zu einer faktischen Aushöhlung des Schutzzwecks der Norm führt, ist leider eine Tatsache.

Bezüglich einer verkürzten Gewährleistung kommen mir nur Gebrauchtwaren in den Sinn, für die oft nur ein Jahr Gewährleistung gewährt wird. Für Neuwaren stehen 2 Jahre im Gesetz und gut is.

Was den Versuch der Umgehung der Pflichten angeht, ist das Feld ja vielfältig. Von hohen Hürden bis zum Abwimmeln gibt's da ja vieles. Andererseits nehmen z.B. die Kistenschieber (Elektrogroßmärkte, Discounter) ihre Waren meist ohne Bohei zurück oder in Umtausch. Denen ist wohl wichtiger, den Kunden für's nächste Mal nicht abzuschrecken. So unterschiedlich kann das sein.

Tschö, Auge

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Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
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