var: Garantieverlust

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Hallo

Heja

Bezüglich einer verkürzten Gewährleistung kommen mir nur Gebrauchtwaren in den Sinn, für die oft nur ein Jahr Gewährleistung gewährt wird. Für Neuwaren stehen 2 Jahre im Gesetz und gut is.

Die Verjährungsfrist von 2 Jahren für Neuwaren ergibt sich aus §438 Abs.1 Nr.3 BGB, das Verbot des Haftungsausschlusses aus §475 Abs.2 BGB. Eine Reduzierung durch AGB ist tatsächlich ausgeschlossen.

Was ist nur los mit mir? Ich glaube ich mache schon zulange diesen Arbeitsrechtsscheiß... :-/

Gruß und Sorry

var