var: Garantieverlust

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Die Verjährungsfrist von 2 Jahren für Neuwaren ergibt sich aus §438 Abs.1 Nr.3 BGB, das Verbot des Haftungsausschlusses aus §475 Abs.2 BGB. Eine Reduzierung durch AGB ist tatsächlich ausgeschlossen.

Die grundsätzliche Frist ergibt sich aus §438 BGB, der Ausschluss der vertraglichen Reduzierung der Frist bei Neuwaren aus §475 BGB.

Was ist nur los mit mir?

Man man man...

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