tami: Musikvideo auf Youtube zeigen - GEMA

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hi Sven,

Moin!

grundsätzlich gibt es keine vereinbarung zwischen gema und youtube, d.h. "gema-musik" darf auf youtube nicht gezeigt/gespielt werden. der digitale vertrieb aber meinte, das ginge dennoch, u.u. indem man die abspielqualität reduziert (ich rede hier von legalen gema-konformen verfahren).

Ich denke, da erzählt jemand Unsinn. Die Qualität einer Wiedergabe hat absolut keinen Einfluss auf die Rechtesituation. Wenn jemand das Recht auf seine Musik in 24Bit/96kHz hat, dann hat er die auch noch bei 8Bit/11kHz.

Das habe ich vielleicht falsch in Erinnerung. Unsinn kommt aus der Quelle sicher nicht. Die Qualität der Veröffentlichung könnte rein logisch schon ein Rolle spielen bei der Bemessung, aber das mal Beiseite.

Ich finde gerade:

"Das heißt, die Sperrtafeln bei Youtube kommen gar nicht von der Gema?
Nein, wir sperren grundsätzlich keine Videos. Und gerade bei Videos ohne Musik, wie denen aus Kiew, wäre das ja auch absurd. Auch das Verhalten von Youtube macht keinen Sinn. Wenn die Plattform die Meinung vertritt, sie müsse ohnehin keine Lizenzgebühren an uns zahlen, weil das nicht in ihrer Verantwortung als reinem Host-Anbieter liegt, dann gäbe es ja auch eigentlich keinen Grund, mit Verweis auf uns Videos zu sperren. Das haben wir auch der Bildzeitung erklärt. Am nächsten Tag erschien dann dieser irreführende Artikel.
Was hat Youtube davon?
Das mit den Sperrtafeln hat Youtube clever gemacht. Ich weiß nicht, welcher Algorithmus dem zugrunde liegt, ob die Sperrungen zufällig erfolgen oder bei Themen, die besonders viel Stimmung machen. Aber es führt ja zum Erfolg. Es ist gelungen, der Gema den Schwarzen Peter zuzuschieben. Leute wettern gegen die Gema, die niemals eine Rechnung von uns bekommen würden. Wir haben mit der privaten Nutzung von Musik nichts zu tun. Durch die Sperrtafeln hat Youtube es geschafft, die Gema doch im Privatleben der Menschen auftauchen zu lassen. Wir sind die, die ihnen den Genuss verwehren. Die Gema ist die Böse. Aber irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem wir „Nein“ sagen. Deswegen gehen wir jetzt auch gerichtlich gegen die Sperrtafeln vor."

http://www.taz.de/!133379/ vor einem Jahr, Gema im Interview mit der Taz.

Was ich jetzt verstehe ist, dass Youtube Videos vorsorglich sperrt, falls die Gema mit ihrer Klage Recht bekäme. Denn bei einem Youtube-Video ist Youtube der Veröffentlicher bzw. der, der primär daran verdient, und nicht der, der es einstellt. Wäre jetzt mal meine spontane Vermutung. Also könnte ein Video mit nicht gleich 3 Mio. Klicks durchaus vom Künstler bei Youtube eingestellt werden. Die Anzahl der Klicks spielt dabei u.U. ja irgendwann eine Rolle, es geht ja um Lizenzgebühren.

mfg

tami