tami: GEMA als Interessensvertreterin von Urhebern/Komponisten

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hi Geh,

hi tami,

es gibt ja immer die Möglichkeit, GEMA-freie Musik zu nehmen. Auch die Möglichkeit, das vorher mit denen abzuklären. Man darf ja nicht vergessen, dass Komponisten freiwillig zur GEMA gehen, damit die deren Interessen vertritt. Und man darf auch nicht vergessen, dass eine Platzierung auf der Homepage im Grunde eine weltweite Veröffentlichung darstellt. Da muss man sich schon gefallen lassen, dass man mit den Urheberrechtsinhabern bzw. deren Vertretern verhandelt darüber, was die dafür haben wollen. Und die Bemessung/Schätzung des kommerziellen Aspektes spielt dabei natürlich maßgeblich eine Rolle, neben dem Verbreitungsgrad (klicks). Jeder Chor kann ja was von Bach singen, das ist GEMA-frei. Oder er kanns "drauf ankommen lassen" und mal gucken, wie die GEMA reagiert bzw. ob sie überhaupt reagiert. Der Komponist, das ist ja klar, ist dadurch als Urheber natürlich dann übergangen. Das müsste man dann in Kauf nehmen.

grundsätzlich alles richtig was du sagst. So sollte es normalerweise auch sein und ist es in den meisten Rechtsbereichen auch. Die GEMA hat aber eine Sonderstellung, was die ganze Sache so bekloppt macht. Es gibt da eine Beweislastumkehr, wohl am bekanntesten unter dem Begriff "GEMA-Vermutung". Das heißt verkürzt gesagt du kannst GEMA-freie Musik nutzen, musst das aber trotzdem vorher der GEMA melden, um dich nicht strafbar zu machen und der GEMA anschließend zweifelsfrei beweisen, dass die GEMA unter keinen Umständen keinen der beteiligten Künstler oder Komponisten vertritt. Kannst du das nicht vollständig und zweifelsfrei, was häufig der Fall ist, musst du den kompletten Betrag an die GEMA abführen. Insbesondere kannst du das häufig nicht, weil du unter umständen auch beweisen musst, dass keiner der Künstler und Komponisten auch nicht zwischenzeitlich der GEMA beigetreten ist oder dies in naher Zukunft machen wird. Und ich denke genau da liegt die Krux und die negative Wahrnehmung der GEMA. Und vor diesem Hintergrund scheinen auch so Tafeln wie bei Youtube gar nicht mehr so abwegig. Da in jedem anderen Fall als einem zweifelsfreien Beweis die GEMA zuständig ist, muss man auch bei jedem Lied davon ausgehen, dass es kein GEMA-freies Lied ist.

dazu noch

http://blog.zeit.de/netzfilmblog/2014/03/07/gema-youtube-sperrtafel-neu/

http://www.heise.de/tp/artikel/41/41262/1.html

bei einem einzelkünstler ist die widerlegung der gema-vermutung ja unkritisch. man kann ja auch bereiche von der gema ausnehmen als künstler, wenn man das will.

mfg

tami