Auge: GEMA als Interessensvertreterin von Urhebern/Komponisten

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Hallo

bei einem einzelkünstler ist die widerlegung der gema-vermutung ja unkritisch.

sollte man meinen. Ist es aber häufig gar nicht:

  1. Von der GEMA selbst wirst du üblicherweise nicht erfahren ob die Musik GEMA-frei ist (das ist die eigentliche frechheit)

Das ist wie die weiter unten von dir erwähnte Beweislastumkehr. Wie soll die GEMA beweisen, dass sie irgendwen *nicht* vertritt? Und warum soll sie dir (oder wem auch immer) genau diese Recherche abnehmen?

  1. Selbst bei einem Einzelkünstler kann es schwierig werden, da an einem Lied trotz nur eines Künstlers oft noch weitere Personen beteiligt sein können, die wiederum bei der GEMA eingetragen sein können

Dann ist er für dieses Stück kein Einzelkünstler. ;-)

Aber ja, der fragliche Künstler singt ein Stück mit einem Text von X und der Komposition von Y. Kommt vor. Wer von den synonymisierten sich von der GEMA vertreten lässt, sei dahingestellt. Ist der Künstler in diesem Fall juristisch er selbst, wenn es doch um ein (angenommen) GEMA-vertretenes Musikstück geht?

man kann ja auch bereiche von der gema ausnehmen als künstler, wenn man das will.

  1. Eben, das verkompliziert die sache doch zusätzlich

Zumindest für außenstehende Erkundigungswillige. Wenn man die Musik verwenden möchte, hilft das einem natürlich nicht weiter.

4. … Selbst auf Alben sind nicht immer alle beteiligten Personen verzeichnet

Zumindest ist auf dem Cover und auf dem Label (wenn es denn eines gibt) vermerkt, wer den (federführenden) Künstler bzw. das Ensemble vertritt. Das reicht gemeinhin, um festzustellen, ob das Stück/das Album GEMA-geschützt ist oder nicht.

Tschö, Auge

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Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
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