Rudi: Ist eine Bewerbung verbindlich?

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Hi,

Naja, das AGG ersetzt ja im Wesentlichen nur die alten §§611a und 611b BGB und formalisiert die zu diesen Normen ergangenen Rechtsprechung, also allzuviel hat sich damit ohnehin nicht geändert, abgesehen dass es dogmatisch sauberer ist.

Worum sich im Wesentlichen aber Ende 80er, Anfang 90er auch keiner geschert hat. Und selbst Anfangs des AGG noch nicht allzuviele. Das fing erst mit den ersten Klagen an, die verloren gingen ;)

Rudi