Robert R.: Ist eine Bewerbung verbindlich?

Beitrag lesen

Liebe Mitdenker,
liebe Wissende,
liebe Neugierige,

ja!

Da kam heute die Frage auf, ob eine "Berwerbung um eine Anstellung" eigentlich ein Angebot darstellt, oder um ein "Invitatio ad Offerndum"?

Der potentielle neue Arbeitgeber eines bei uns befristeten Kollegen meinte nämlich, er müsse kein Gehaltsangebot machen, schließlich habe sich doch der Kollege bei ihm beworben und er müsse nun noch seine Preisvorstellung nachliefern. Der war aber (so wie ich auch) auf dem Standpunkt: lass doch den potentiellen Arbeitgeber mal kommen...

Erklär doch mal genauer.
Haben Bewerber und potentieller AG schon miteinander gesprochen?

Na klar. Mein Kollege hat sich beworben und der potentielle AG verlangt nun, dass er ihm eine Gehaltsvorstellung nennt. Das Schlimme daran ist, dass der Arbeitsamtsjobagenturbeschäftigungsverhinderungsagent der Meinung ist, dass mK diese Aussage treffen müsste, weil er ihn sonst abmahnen/sperren würde... Er müsse schließlich mitwirken laut Eingliederungsvertrag. Bei uns ist er ja nur auf Zeit untergekommen.

Also wo leben wir denn?

(Näher will ich das jetzt nicht erläutern, weil die Beteiligten dann zu transparent werden.)

Spirituelle Grüße
Euer Robert

--
Möge der Forumsgeist wiederbelebt werden!