Jörg Reinholz: Örtliche Zuständigkeit:

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Wenn er aus einem Vertrag klagt, dann an dem Ort, der im Vertrag als Gerichtsstand vereinbart ist. Gibt es keine Vereinbarung, dann kannst Du in einem solchen Fall - zumindest nach deutschen Recht (ZPO) - nur an Deinem Wohnort verklagt werden. Allerdings kann es sein, dass der Kunde trotz Vereinbarung oder nicht dem Gesetz entsprechend an einem Ort klagt, der weder vereinbart noch Dein Wohnort ist. Wird Dir eine solche Klage zugestellt, dann rügst Du die Unzuständigkeit des Gerichts und verlangst Verweisung.

Halt! Das ist der "allgemeine Gerichtsstand". Es ist aber durchaus komplizierter. Hier die Regelung für die Schweiz.

Jörg Reinholz