Günter Frhr. v. Gravenreuth: Schönes Zitat in der de.soc.recht.datennetze gefunden

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Hallo,

Hallo Meister,

Na na bin ich nicht ;-)

nachdem der Lars nun keine Lust mehr zu haben scheint den Müll von ** durch die Gegend zu posten machst du es jetzt?

Wozu soll ein chat gut sein?

PR

Seit wann ist ein chat relevant?

Noch nie gewesen.

Wurde je in einem chat etwas sinnvolles zustande gebracht?

JA nämlich PR.

Spez. wenn man die Androhung berücksichtigt das ** sich beteiligen will. Das kann doch nur Müll werden.

Also wenn Madame Hering das mitbekommt ;-)

Die Linkfrage wird vor dem BGH geklärt,

JA

dazu wird der BGH sicher nicht auf chat mit ** zurückgreifen.

Und du siehst ja die Rechtsprechung nähert sich in Sachen Internet und Abmahnung der Vernunft.

Habe ich nie anders gesehen; vgl. die jüngste Entscheidung des LG München I zu gespiegelten SELFHML-Seiten.

Warum kommst du mit deiner Domain Namen Pfändung nicht weiter?

Auzs formalen Gründen, da ein Dritte dazwischen gepfändet hat.
Es gibt aber noch die Anschlußpfändung und da kann ein Dritter dazwischen funken. Möglichweise zahlt der Schuldner auch. Die Pfändung dient ja nur zu Erfüllung zweier titulierter Forderungen.

Noch eine Frage zu deiner Domain.
Ich finde diese Stichwort artige Urteilssammlung ja schon interessant, aber ich habe den Eindruck, das bei so manchen Urteil, der von dir willkürlich ausgewählte Abschnitt nicht so recht den Inhalt des Urteils wiedergibt.

Konkretes Beispiel?

zB die Domainpfändung des AG.

Da wurde ja garnicht die Domain gepfändet, sondern doch wohl eher eine Art Zahlungsverbot auferlegt.

Was ist eine Pfändung anderes als ein Verwertungsverbot durch den Eigentümer einer Sache, eines Rechts oder einer Forderung?
Ein Pfändung ist grundsätzlich nur ein Verwertungsverbot durch den (bisherigen) Inhaber - nicht mehr und auch nicht weniger.

Das ist ein erheblicher Unterschied.

Was "das"?

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth