Günter Frhr. v. Gravenreuth: Verwendung der Struktur von Verzeichnissen (z.B. yahoo, web.de)

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Hi,

wie sieht denn die rechtliche Lage aus, wenn ich die Struktur eines Verzeihnisses (z.B. web.de, yahoo usw.) auch nur teilweise für ein kommerzielles Projekt verwende. Bei den meisten Verzeichnissen gleicht sich doch die Struktur,

Darauf kommt es nicht/weniger an.

Entscheiden ist, ab die  Struktur eines Verzeichnisses eine eigenschöpferischer Leistung darstellt, die sich "von dem Vorbekannten Formenschatz" (= andere vergleichbare  Strukturen von Verzeichnissen) deutlich abhebt.
Diese Frage kann ich nicht beantworten.

kann da überhaupt bewiesen werden, wo man "geklaut" hat?

Das ist ein Beweisproblem und betrifft nicht die Werksqualität. Im übrigen ist eine unmittelbare Leistungsübernahme (= Kopie) im Regelfall auch dann wettbewerbswidrig, wenn das Übernommene keine urheberrechtliche Werksqualität besitzt.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
http://www.gravenreuth.de