Kess: ... and the story goes on.

Hallo liebe Webber,

soeben springt mir unter http://www.heise.de/newsticker/data/fm-06.03.00-000/ der Titel 'Internet-Adressen: Namensrecht gilt auch für Sub-Domains' ins Auge.
Was im ersten Moment wie eine weitere Runde des FvG ausschaut, der übrigens tatsächlich auch hier wieder seine Finger im Spiel hat, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als sprachliche Ungenauigkeit der Meldung.
Im besagten Urteil geht es nicht tatsächlich um Sub-Domains, sondern um die Domain selbst, unter der einige Kunden wiederum Sub-Domains hängen haben.

Doch spinnen wir den Gedanken einmal weiter. Wie lange wird es noch dauern, bis nicht nur Domains angegriffen werden, sondern auch Sub-Domains und die Namen von Unterverzeichnissen, sofern sie als anklickbarer Link auftauchen?
Gibt es überhaupt noch eine Grenze der Absurdität ?

Viele Gruesse
  Kess

  1. Hallo Kess!

    soeben springt mir unter http://www.heise.de/newsticker/data/fm-06.03.00-000/ der Titel 'Internet-Adressen: Namensrecht gilt auch für Sub-Domains' ins Auge.

    Die eigentliche Absurdität ist die Aussage des Richers:
    <cite>
    "Es ist kein Grund ersichtlich, warum die Löschung dieser Domain nicht sofort nach Zustellung der einstweiligen Verfügung hätte veranlasst werden können. Insbesondere ist es kein Grund, dass an dieser Domain 30 verschiedene Domains angehängt waren"
    </cite>

    Das mit dieser Maßnahme mitunter ein Provider ruiniert werden kann, ist ja kein "ersichtlicher Grund". Daß das Verfahren u.U. in einger Zeit, sich als Unsinn herausstellt, weil FvG wieder abblitzen wird, ist nur ein weiterer Aspekt.

    Kann man "Verblödung" nicht geseztlich verbieten? ...ahhh ja, dazu braucht man aber Richter....

    Grüße
    Thomas

    1. Hallo Thomas!

      Die eigentliche Absurdität ist die Aussage des Richers:
      <cite>
      "Es ist kein Grund ersichtlich, warum die Löschung dieser Domain nicht sofort nach Zustellung der einstweiligen Verfügung hätte veranlasst werden können. Insbesondere ist es kein Grund, dass an dieser Domain 30 verschiedene Domains angehängt waren"
      </cite>

      Kann man "Verblödung" nicht geseztlich verbieten? ...ahhh ja, dazu braucht man aber Richter....

      Gottseidank haben wir noch Gewaltenteilung in Demokratien. Zur Ausübung der legislativen Gewalt brauchen wir also noch keine Judikative, sondern nur ein (gesetzgebendes) Parlament. Andererseits, und hier könnte ein Deadlock hängen: Im Parlament sitzt jede Menge Juristen, und ob die mehr Sachverstand in Sachen Internet haben...

      Viele Grüße, Karin

  2. Moin!

    Oder müssen wir bald index.html® sagen?
    Nein, sagen wir mal wenn sich eine Domain "www.bekannte_frima_noch_nicht_im_netz.de" oder "www.guter_begriff.de" sichert, ist doch meist das einzige Ziel Geld zu machen. Das ist ja auch sehr einfach, immer mehr bieten eine "Kostenlose Domain an". Nun, da gibt es 2 Möglichkeiten: Entwerder man wird "reich" oder hat den Rechtsanwalt auf der Matte stehen.
    Also, das "Domain Horten" muß aufhören, genauso wie das häufig versucht eintrage Gebräuchiger begriffe.
    Oder muß man bald erst eine Domain sichern, und dann eine Firma gründen.
    Wobei aufgepaßt in der Zeit der eintagung der Domain kann schon jemand eine geschützte Marke darauf beatragt haben ;-)

    Thilo

    1. Hi!

      ich finde, dass diese Domains sowieso ueberbewertet werden. Wenn www.mein-firma.de schon vergeben
      ist, dann nehme ich halt .net oder .org oder sonstwas. Und eine Subdomain mit dem Firmennamen ist
      immernoch leicht zu merken www.mein-firma.blabla.de und DAS ist dann ja wohl sicher noch nicht vergeben.
      Viele wichtiger finde ich, ist es, seine Seite so zu optimieren, dass sie von Suchdiensten hoch bewertet
      wird, damit einen auch Leute finden, die die Firma bis jetzt noch nicht kennen. Fuer diese Potentiellen
      Kunden nuetzt naemlich eine Domain mit dem Firmennamen ohnehin nichts weil sie die Firma bis zu diesem
      Zeitpunkt ja noch garnicht kennen.

      Ciao und Gruesse

      Poldi.

  3. soeben springt mir unter http://www.heise.de/newsticker/data/fm-06.03.00-000/ der Titel 'Internet-Adressen: Namensrecht gilt auch für Sub-Domains' ins Auge.

    Dann freue ich mich über die Abmahnungen für den CNAME Wildchar der http://explorer.bjoernsworld.de und http://webspace.bjoernsworld.de funktionieren lässt.

    1. Hallo Björn!

      Dann freue ich mich über die Abmahnungen für den CNAME Wildchar der http://explorer.bjoernsworld.de und http://webspace.bjoernsworld.de funktionieren lässt.

      Nett. Aber ich glaube es geht um die umgekehrte Richtung:

      http://blabla.markenwort.de
      Denn nicht die Unterdomains sollten gelöscht werden, sonder die Hauptdomain an sich.
      Also wäre es http://bjoernsworld.webspace.de  wäre "dein" Domain auch gefährdet.

      Grüße
      Thomas