Schuer: Sicheres Newsletter-System? Neues Gerichtsurteil.

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Sicheres Newsletter-System? Neues Gerichtsurteil.

Schuer
  • recht
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    Christian Seiler
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      Schuer
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        Chräcker Heller
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          Stefand
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            Daniel Thoma
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          Schuer
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    Thomas J.S.
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    Chräcker Heller
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      Mathias Bigge
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        Chräcker Heller
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      Christian Seiler
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        Chräcker Heller
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          Christian Seiler
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      Daniel Thoma
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          Schuer
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                Sven Rautenberg
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                  Schuer
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    Nachtrag: Kein Urteil, sondern einstweilige Verfügung

    Schuer
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    Lösung gefunden. Feature-Artikel erwünscht? ;-)

    Schuer
    • zur info
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      Bio
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      + (LINK) + (MENSCHELEI)

      Orlando
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        Schuer
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      Andreas Korthaus

Hallo,

da bastel ich als PHP-Nichtprofi bereits tagelang an meinem Newsletter-System, das gegen unerwünscht zugesandte Werbung extra mit Bestätigungsmails mit Aktivierungslink arbeitet, und nun les ich heute nichtsahnend diesen Heise-Artikel: -> http://www.heise.de/newsticker/data/em-02.11.02-000/

Zitat:
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"Nach Auffassung des Landgerichts Berlin stellt die unerwünschte Übersendung einer Newsletter-Anmeldung per E-Mail eine unzulässige Werbung dar.

Der Antragsteller des Beschlusses vom 19. September 2002 hatte eine E-Mail erhalten, in der er aufgefordert wurde, einen Aktivierungslink anzuklicken, um in einen Newsletter-Verteiler aufgenommen zu werden. Sofern er dies nicht wolle, solle er die Mail einfach löschen. Hierin sah der Antragsteller unerwünschte Werbung und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Betreiber des Informationsservices."
(Quelle: Heise.de)
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Wie gedenken die Herren Richter denn wohl, wie ein "richtiges" Newsletter-System auszusehen hat?

Ehrlich, mir fehlen die Worte. Es wird scheinbar dringend notwendig, dass die Herren Richter und Anwälter eine Art Internetführerschein machen müssen, der alle 4 Wochen aufgefrischt werden muss, und in deren Kursen sie ein wenig Hintergrundwisssen zum Internet bekommen ("Stellen wir uns mohl janz dumm: Watt is'n eijentlich en 'Internet'?").

Also, ich bastel heute mein Newsletter-System zuende, und wenn irgendjemand von Euch irgendwelche Richter oder Anwälte kennt: Ihr dürft sie gerne dort zahlreich eintragen! Vielleicht erweitere ich dann bei Gelegenheit den Newsletter um eine Rubrik "Richter- und Anwaltswitze".

Die haben ja sonst nichts zu lachen...

Gruß,
_Dirk

  1. Hallo Dirk,

    Ehrlich, mir fehlen die Worte.

    Mir auch. Wann haben die zuletzt mal ihre Augen aus den Gesetzesbüchern geholt? Ich bin absolut gegen SPAM, aber Newsletteranbieter mit Aktivierungslinks habe ich persönlich immer für sehr seriös gehalten und tue es immer noch. *kopfschüttel*

    Es wird scheinbar dringend notwendig, dass die Herren Richter und Anwälter eine Art Internetführerschein machen müssen, der alle 4 Wochen aufgefrischt werden muss, und in deren Kursen sie ein wenig Hintergrundwisssen zum Internet bekommen ("Stellen wir uns mohl janz dumm: Watt is'n eijentlich en 'Internet'?").

    Neeee - alle 4 Tage - sonst vergessen die das zu schnell. Natürlich ist das Internet kein rechtsfreier Raum, aber anstelle hier so einen Quark zu veranstalten, sollten die Richter lieber einige andere Urteile sprechen, die sinnvoller wären. (ich sage jetzt mal nicht, was ich damit konkret meine, sonst werde ich auch noch verklagt)

    Also, ich bastel heute mein Newsletter-System zuende, und wenn irgendjemand von Euch irgendwelche Richter oder Anwälte kennt: Ihr dürft sie gerne dort zahlreich eintragen! Vielleicht erweitere ich dann bei Gelegenheit den Newsletter um eine Rubrik "Richter- und Anwaltswitze".

    Mach' das besser nicht... Du könntest wirklich Ärger bekommen. Biete lieber Deinen Newsletter an und wenn Du verklagt wirst, dann fechte den Beschluss an, so dass ein wirklicher Präzendenzfall entsteht, ähnlich wie beim Explorer. (darf ich ja wieder verwenden *puhhh*)

    Grüße,

    Christian

    1. Hi Christian,

      Mach' das besser nicht...

      Was denn? Ich mache doch gar nichts :-)

      Du könntest wirklich Ärger bekommen.

      Kommt drauf an, was man unter "Ärger" versteht. Ich würde es eher gelassen sehen, wenn sich jemand durch eine unberechtigte Anmeldung zum Newsletter belästigt fühlt und mich verklagen möchte. Ich speichere bei jedem Eintag die IP und die Anmeldezeit, also läßt sich im Zweifelsfall durch den Provider nachweisen, wer da wen angemeldet hat.

      Und überhaupt, sind wir hier im Kindergarten? *
      Ich find's einfach nur lächerlich.

      Gruß,
      _Dirk

      *) nicht auf Dich bezogen, sondern auf die Sachlage

      1. Hallo,

        oh, verstehe (unironisch gemeint....), es ging Dir (und bei dem urteil ja wohl auch) um die Gefahr, daß man Dir vorwirft, Du würdest "Anmeldungswünsche" erfinden und als Vorwand für Spam nehmen. Aber es gibt auch noch die Gefahr der Mitstörerhaftung. Dieser entgehst Du nicht durch das Protokolieren der IP. Denn von jedem Internetcaffee kann ich Deine Anmelderoutiene zum spammen nutzen....

        Chräcker

        http://www.Stempelgeheimnis.de

        1. Hallo,

          Nur mal ein kleiner Tip nebenbei: Sperre die IP des Anmelders nach der Anmeldung beim Newsletter für X Stunden.
          So muss er sich nach der Anmeldung entweder abwählen und dann wieder anwählen und so weiter.
          Einzigstes Problem: Wenn im gleichen Internetcafe (also gleiche IP) sich zwei leute eintragen möchten, hat der 2te das Nachsehen und mus halt die X Stunden warten.

          Wenn du es so machst, die IP, Uhrzteit und Datum protokollierst ist für Spammer sehr schwer irgendetwas böses zu machen und sie suchen sich ein anderes instabiles Newslettersystem.

          Ich hab das auch so gemacht, als Spammer mit meinem Newslettersystem vieeeeele Malis sendeten.

          Gruss
          Stefan

          1. Hi,

            Nur mal ein kleiner Tip nebenbei: Sperre die IP des Anmelders nach der Anmeldung beim Newsletter für X Stunden.

            Danke für den Tipp, werde ich berücksichtigen.

            Gruß,
            _Dirk

          2. Hallo Stefan

            Wenn du es so machst, die IP, Uhrzteit und Datum protokollierst ist für Spammer sehr schwer irgendetwas böses zu machen und sie suchen sich ein anderes instabiles Newslettersystem.

            Es gibt genug offene Proxies im Internet, mit denen man da immer noch einiges an Ärger machen kann, wenn man will.
            Und Spam im Sinne von Werbung kann man mit einem Newslettersystem nicht verschicken, wenn es keine Sicherheitslücken hat.
            Also ist davon auszugehen, dass es sich in so einem Fall immer um einen gezielten Angriff handelt.

            Grüße

            Daniel

        2. Hallo,

          Aber es gibt auch noch die Gefahr der Mitstörerhaftung. Dieser entgehst Du nicht durch das Protokolieren der IP. Denn von jedem Internetcaffee kann ich Deine Anmelderoutiene zum spammen nutzen....

          In diesem Fall reiche ich die Verantwortung gerne an das entsprechende Internetcafe weiter! :-)

          Gruß,
          _Dirk

          1. Hallo,

            In diesem Fall reiche ich die Verantwortung gerne an das
            entsprechende Internetcafe weiter! :-)

            ;-))) aber doch etwa nicht mit solchen begriffen wie Mitstörerhaftung, oder? ;-)))

            Chräcker

            1. Hi,

              ;-))) aber doch etwa nicht mit solchen begriffen wie Mitstörerhaftung, oder? ;-)))

              Klar, warum nicht?
              Warum soll ICH haften, wenn DU im Internetcafe rumspammst? ;-))) Sollten die doch dafür sorgen, daß Du ruhig bist, indem sie Dir dort Baldrian in Deinen Tee mischen ;-)

              Gruß,
              _Dirk

              (P.S.: Ja, ich weiß, die haben sicherlich einen Haftungsausschluß. Schade eigentlich *g*)

      2. Hi _Dirk,

        Recht hast Du. Es gibt aber doch ein reales Problem in der ganzen Sache. Da die Newsletter-Systeme immmer wieder von Spammern missbraucht werden, ist es natürlich ultranervig, wenn man unter dieser Überschrift angespammt wird.

        Natürlich gibt es Inkompetenz bei den Juristen, aber es ist tatsächlich auch schwer, zumindest die größte Nervereien wie Spam, Dialer und Co im Netz rechtlich zu erschweren und den Erfolgsmodellen der Strolche etwas entgegenzusetzen.

        Weiß jemand eine Lösung für ein Newslettersystem, die juristisch unangreifbar ist, oder muss man es tatsächlich, wie Dirk nahelegt, zur Not auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen lassen? Ich befürchte fast, er hat Recht. Na ja, manchmal muss man ja auch mal Flagge zeigen... Mein Gott, ist das inzwischen ein Tretminenfeld.

        Viele Grüße
        Mathias Bigge

        1. Hallo,

          Weiß jemand eine Lösung für ein Newslettersystem, die juristisch
          unangreifbar ist,

          wenn man sich den Gedanken der mitstörerhaftung zu eigen macht und die jetzigen techischen Möglichkeiten zugrunde legt: nein. (Meiner Meinung nach) - Das "Problem" ist meiner bescheidenen Meinung die Anonymität der Internetzugänge.

          oder muss man es tatsächlich, wie Dirk nahelegt, zur Not auf eine
          rechtliche Auseinandersetzung ankommen lassen?

          Wahrscheinlich ja. Oder eben alle newsletter, E-Cards, Empfehlen-meine-Seite etc Programme rausnehmen. Nur, wer möchte das schon machen? Also Flagge zeigen, sich ducken und hoffen, daß

          • der eigene Dienst nie von dritten mißbraucht wird. (Die gefahr steigt leider mit der bekanntheit des betreibers und der Art, wie der betreiber an anderen Stelle ansonsten Flagge zeigt und sich somit auch mal unbeliebt bei Schwachköpfen macht....)

          • weiter hoffen, daß bei einem Mißbrauch der sich gestört fühlende sich mit dem Mitstörer (also meine Person) gütlich auseinandersetzt

          • bei Gerichtsgängen dann einen mitfühlenden Richter hat und

          • es dann nicht alles zu teuer wird.

          Allerdinsg höre ich ja auch nicht auf, (wenn kein Kind, Polizist oder Auto in der Nähe ist) bei Rot über die Ampel zu gehen oder thc "konsumierbar" zu finden..... Man kann eben nicht alle Risiken eliminieren. NUR: was mich wundert ist, daß noch kein Abmahnanwalt dieses Feld richtig beackert. Dann wirds wieder eng, mit der Flagge zeigen.

          Chräcker

          http://www.Stempelgeheimnis.de

        2. Hi Mattes,

          Weiß jemand eine Lösung für ein Newslettersystem, die juristisch unangreifbar ist,

          Ich finde bereits, alle wichtigen Punkte mit meinem (zukünftigen) System bedacht und es somit juristisch unangreifbar gemacht zu haben:

          1. IP und Uhrzeit werden notiert
          2. Kein Newsletter geht raus ohne vorherige Bestätigung per eMail
          3. Es handelt sich um eine Pro-Bestätigung, sprich: Du sagst nicht durch Klick auf den Link "Hilfe, laßt mich in Ruhe", sondern "Ja, ich will den Newsletter wirklich". Du erhälst keine zukünftigen Mail mehr ohne diese Bestätigung.

          Alles, was hier als Spam durchgeht, ist lediglich die Bestätigungsmail an den vermeintlichen Absender. Wer darin "ungewollt versandte Werbung" sieht, ist... sorry... selbst schuld und interessiert mich herzlich wenig.

          Gruß,
          _Dirk

          1. Hallo,

            Wer darin "ungewollt versandte Werbung" sieht, ist... sorry...
            selbst schuld und interessiert mich herzlich wenig.

            hm, bringt mich auch zu der Frage: wer ist schützenswerter: derjenige, der keine ungwollte Massenwerbung verschicken wollte (also Du) oder derjenige, der keine ungwollte Massenwerbung bekommen wollte (also der zugespamte....) (Abgesehen davon, daß beide natürlich gleichermassen geschützt werden sollten, aber in einem "Tatfall" kann nun die Wagschale nur in eine Richtung gehen. (WENN denn nun eine Mitschuld bei Dir "belegt" ist....)

            Chräcker

  2. Hallo Dirk,

    da bastel ich als PHP-Nichtprofi bereits tagelang an meinem Newsletter-System, das gegen unerwünscht zugesandte Werbung extra mit Bestätigungsmails mit Aktivierungslink arbeitet, und nun les ich heute nichtsahnend diesen Heise-Artikel: -> http://www.heise.de/newsticker/data/em-02.11.02-000/

    Ein wenig anderes sehe ich die sache, weil der Artikel vom Heise ziemlich wenig sagt.
    Es wurde gesagt, dass der NewsLetter-Anbieter nicht nachweisen konnte wer (od der Kläger) die Anmeldung gemacht hat.

    Das ist mittlerwiele auch eine der üblichen Maschen geworden; zu behaupten man habe sich bei einer Opt-in-Liste selbst eingetragen und jetzt bekommen man, _nachdem_ !! man den NewsLetter aktiviert hätte, eben die New Letter.

    Ich habe bei so einem Anbieter nachgefragt (hier abgekürzt):
    ich) "Ich habe mich nicht eingetragen. Bitte Daten Löschen."
    sie) "Doch habe ich, ich habe ja auch per Bestätigung den Dienst aktiviert. Aber sie löschen meine Daten."
    ich) "Da ich weder das eine noch das andere gemacht habe, bitte ich Sie mir alle Daten der Anmeldung zuzusenden, da ich gegen den Anmelder, da er sich für mich ausgab, rechtlich vorgehen möchte.
    sie) .................... (sprich, es kam nichts)

    ---

    Also sie haben vom Anfang an gelogen, da die Liste keine Opt-in-Liste ist, sie ist gar keine Liste, sondern nur gewöhnlicher Spam.
    Wenn der Anbieter schon eine Opt-In-Liste anzubieten behauptet, sollte er zumindest die Anmeldedaten vorweisen können.

    Grüße
    Thomas

  3. Hallo,

    das sehe ich, ein kleines sorry, anders. Ich kann mit Deinem zukünftigen System jemanden zumüllen. Ich bestelle einfach unzählige male als test@xy.de, test3@xy.de, muell@xy.de etc Deine Newsletter. Sagen wir, so an die 100 mal in der Woche. Und schon bekommt der Domaininhaber von xy.de 100 mal die Woche ungebetene Post. Da man mich (erst einmal) nicht haftbar machen kann, weil man mich nicht "bekommt", (mache dies von einem internetcafe aus etc) wäre die Frage, ob Du für die Störung von xy.de nicht mithaftest wieder offen. Und meiner bescheidnen Meinung würdest Du mithaften. (wendet man die Rechtsauffasung, die dem Ende der gravereuth/SPD Sache stand, an)

    Du hast mir ja bereitwillig die technischen Mittel zur Hand gegeben. (Werbung ist Dein "bitte aktivieren Sie noch schnell Ihre Newsletterbestellungs-Mail" so oder so, ob von Dir jetzt so gewollt oder nicht, macht sie dem (ungewollten) Empänger auf Deinen Dienst per E-Mail aufmerksam.

    dass die Herren Richter und Anwälter eine Art Internetführerschein
    machen müssen, der alle 4 Wochen aufgefrischt werden muss, und in »» deren Kursen sie ein wenig Hintergrundwisssen zum Internet bekommen

    Warum? Nur vom "weil es anders doch nicht geht" kann man doch kein Urteil über Recht oder Unrecht ableiten, kann doch nicht Grundlage von Recht und Unrecht sein. Wenn (nur jetzt mal angenommen) die Richter in ihrer Auffasung recht haben (nur mal angenommen, um es noch mal zu sagen ,-)), dann kann man doch nicht sagen: ja, Jungs, ihr habt ja recht, das ist unrecht, was da begangen wird, aber anders gehts eben nicht. (oder: ja, es ist unrecht, aber es ist so üblich....)

    Wenn die Richter unrecht haben, dann ist es auch wieder egal, das es eh schon immer so praktiziert wurde und eine vermeidung eh technisch nicht möglich wäre.

    So oder so ist es also von der rechtssprechung aus gesehen wurscht, wie es bis jetzt allgemein gehandelt wird und was technisch möglich ist oder nicht.

    Die Frage ist doch ganz einfach: sollen richter per Urteile "mich" vor "masssenweise" ungebetene mails schützen? Und, haftet der Bereitsteller der versenderoutiene mit, wenn jemand drittes diese dazu nutzt, mich zu zu müllen? Bisher tendiere ich dazu, in beiden Fällen von "ja" auszugehen. Gefallen "tut" mir das nicht, aber auch das kann keine Entscheidungsgrundlage über Recht und Unrecht sein.

    Chräcker

    PS. Werbemails (jetzt eindeutige) werden auch als "Aktivieren Sie noch schnell den newsletter" verschickt.... ich kann bei Deinem schon von Spam unterscheiden, aber nur mit persönlichen Kriterien. für den Domainbetreiber der Domain xy.de ist es spam....

    http://www.Stempelgeheimnis.de

    1. Hi CHräcker,

      das sehe ich, ein kleines sorry, anders. Ich kann mit Deinem zukünftigen System jemanden zumüllen. Ich bestelle einfach unzählige male als test@xy.de, test3@xy.de, muell@xy.de etc Deine Newsletter. Sagen wir, so an die 100 mal in der Woche.

      Stimmt, aber vielleicht ließe sich verhindern, dass jemand mehrfach angeschrieben wird und den Newsletter mehrfach erhält, um der Nerverei Grenzen zu setzen. Das haben allerdings auch viele Große nicht, die mir (erwünschte) Newsletter teilweise mehrfach zuschicken. Vielleicht ein Problem der zuverlässigen Doppelfindung in der Datenbank, die dahinter hängt. Wenn man den Vergleich auf die reine e-mail-Adresse beschränkt, müsste das aber machbar sein.

      Das was Du ansprichst ist allerdings mehr ein gezielter aggressiver Akt, der weniger aus der Ecke der "normalen" Spammer zu erwarten ist, da sie auf diese Weise ja keine eigenen Botschaften versenden können. Vergleichbar wäre etwa in der Realität, wenn ich Dir allerlei bestellen würde. Ich bin kein Jurist, aber gerät in einem solchen Fall der Lieferant wegen der Belästigung in Schwierigkeiten? Ich glaube nicht.

      Er hat ja selber ein Interesse, solche Bestellungen auszuschließen und hat gleichzeitig doch kaum Möglichkeiten dazu.

      Vielleicht sind wir ja auch nervös, weil es derart ärgerlich ist mit den unerwünschten e-mails, und viele Newsletter haben ja mangels Niveau schon fast Spamcharakter. Ich nutze deshalb auch kaum noch Newsletter als Mittel zum Meinungs- und Informationsaustausch.

      Viele Grüße
      Mathias Bigge

      1. Hallo,

        Stimmt, aber vielleicht ließe sich verhindern, dass jemand mehrfach
        angeschrieben wird und den Newsletter mehrfach erhält,

        ...eben nicht (denke ich mal), wenn man einfach den vorderen Teil der E-mailadresse variiert. Wenn in Wirklichkeit aber die Domain nur einer "betreibt" und alle post zu ihm kommt, wie bei viele privaten kleinen Domaininhabern, landet dann doch alles bei ihm und müllt ihn zu. Dirks php-Programm wird das kaum filtern können.

        Das was Du ansprichst ist allerdings mehr ein gezielter aggressiver
        Akt, der weniger aus der Ecke der "normalen" Spammer zu erwarten
        ist

        Das ist richtig. Aber hier geht es eben (auch) um die Ausnutzung von Dirks System durch dritte. Und dann könnte er dran sein.... Als Mitstörer. So wie SPD und Grüne bei ihren E-Cards....

        Ich bin kein Jurist, aber gerät in einem solchen Fall der Lieferant
        wegen der Belästigung in Schwierigkeiten? Ich glaube nicht.

        So geschehen bei gravenreuth gegen SPD und Grüne. Ob dies natürlich haltbar ist, ist noch abzuwarten, aber wer will bis zur klärung die Wartezeit "bezahlen" ;-/

        Vielleicht sind wir ja auch nervös,

        Das mit Sicherheit....

        Chräcker

        http://www.Stempelgeheimnis.de

    2. Hallo Chraecker,

      Da man mich (erst einmal) nicht haftbar machen kann, weil man mich nicht "bekommt", (mache dies von einem internetcafe aus etc) wäre die Frage, ob Du für die Störung von xy.de nicht mithaftest wieder offen.

      Hmmm. Da würde ja auch das SELFForum dafür haften, wenn jemand sich als jemand anderes ausgibt und einen Troll spielt und damit der unschuldige unzählige verärgerte Postings bekommt? Ich bitte Dich - das ist doch lächerlich.

      Du hast mir ja bereitwillig die technischen Mittel zur Hand gegeben.

      Ja und? Ein Küchenmesser kann auch eine Mordwaffe sein und trotzdem fällt es nicht unter das Waffengesetz. Und wenn ein Mord per Revolver passiert, wird doch auch nicht der Waffenhersteller verklagt, oder?

      (Werbung ist Dein "bitte aktivieren Sie noch schnell Ihre Newsletterbestellungs-Mail" so oder so, ob von Dir jetzt so gewollt oder nicht, macht sie dem (ungewollten) Empänger auf Deinen Dienst per E-Mail aufmerksam.

      Ja - aber wer _genau_ macht auf Dirks Dienst aufmerksam? Dirk oder Du, der das System missbraucht. Ich meine, die Telekom ist ja auch nicht direkt dafür verantwortlich, was über ihre Leitung huscht.

      So oder so ist es also von der rechtssprechung aus gesehen wurscht, wie es bis jetzt allgemein gehandelt wird und was technisch möglich ist oder nicht.

      Schon klar, aber das Opt-In-Verfahren wurde ja genau dadurch eingeführt, um SPAM zu vermeiden. Es gibt allerdings eine einzige technische Lösung, die komplett sicher ist, jedoch sehr umständlich: Der Newsletteranforderer muss einen Zufallstext per PGP unterschreiben und dann an den Listserver übermitteln. Dieser kontrolliert anhand eines Public-Keys, den er von einem vertrauenswürdigem Keyserver bezieht, ob diese Person auch wirklich die ist, für die sie sich ausgibt. Ist aber *extrem* umständlich.

      Die Frage ist doch ganz einfach: sollen richter per Urteile "mich" vor "masssenweise" ungebetene mails schützen?

      Ja.

      Und, haftet der Bereitsteller der versenderoutiene mit, wenn jemand drittes diese dazu nutzt, mich zu zu müllen?

      Jein. Wenn diese Versenderoutinen geradezu einladen, missbraucht zu werden, dann ja. Wenn aber so eine Versenderoutine dazu gedacht ist, Missbrauch zu verhindern (Opt-In) dann IMHO nein. (aber das ist nur *meine* Rechtsauffassung)

      <philosophie>
      Wieso muss es solchen Streit überhaupt geben? Sind die Menschen wirklich so schlecht? Leider muss ich auf letzte Frage wohl mit Ja antworten. :-(
      </philosophie>

      Grüße,

      Christian

      1. Hallo,

        Hmmm. Da würde ja auch das SELFForum dafür haften, wenn jemand sich
        als jemand anderes ausgibt und einen Troll spielt und damit der
        unschuldige unzählige verärgerte Postings bekommt?

        vielleicht ;-) Wenn eine Zeitung einen Leserbrief abdruckt, in dem ich verunglimpft werde und ich bekomme daraufhin Drobriefe, würde ich schon mich an die Zeitung wenden. Bin mir in der tat nicht sicher, wie das in einem öffentlichen raum wie diesen gehandhabt wird...

        Ich bitte Dich - das ist doch lächerlich.

        Warum?

        Ja und? Ein Küchenmesser kann auch eine Mordwaffe sein und trotzdem
        fällt es nicht unter das Waffengesetz.

        Das ist ein nachvollziebares Argument. Die Frage, wo ein Küchenmesser eingestuft werden soll, ist von der Gesetztgebung und seinen weiteren durchführenden und absicherenden Organen zu klären und wurde ja auch geklärt. Bei Spam-schleuder-ermöglich-Seiten wir Newsletter oder E-Cardseiten wird es jetzt eben erst geklärt. Genau darum gehts doch bei den Urteilsfindungen: ist es ein küchenmesser oder ein Wurfstern, daß man den kindern da im Kindergarten zum basteln gibt.... (ich tendiere ja auch zum Küchenmesser....)

        Chräcker

        http://www.Stempelgeheimnis.de

        1. Hallo,

          Ich bitte Dich - das ist doch lächerlich.

          Warum?

          Ganz einfach: Du würdest mit diesem Argument eine nach der anderen jegliche Art von nicht-direkter Kommunikation verhindern. Dann wären wir wieder in der Steinzeit.

          Desweiteren: Nur weil ein Gesetz beschlossen wird, ist es noch lange nicht "richtig". (richtig gibt es ja gar nicht im objektiven Sinn) Gesetze müssen (wie Du ja auch gesagt hast) von uns Menschen gemacht werden und sind nicht irgendwie vorgegeben. Daher bin ich auf jeden Fall gegen ein Gesetz oder ein Urteil, das Opt-In-Newsletter verbietet oder zumindest erschwert. IMHO ist der Nutzen eines Opt-In-Newsletters einfach größer als der potentielle Schaden. Bei Opt-Out ist das ganze wieder etwas anderes.

          Grüße,

          Christian

    3. Hallo Chräcker

      Die Frage ist doch ganz einfach: sollen richter per Urteile "mich" vor "masssenweise" ungebetene mails schützen? Und, haftet der Bereitsteller der versenderoutiene mit, wenn jemand drittes diese dazu nutzt, mich zu zu müllen? Bisher tendiere ich dazu, in beiden Fällen von "ja" auszugehen.

      Ich kann Dich (von einer Telefonzelle) anonym anrufen, ich kann Dir anonym Biefe schicken, ich kann Dir anonym auch irgend welche Werbekataloge bestellen.

      Der einzige, der dafür zur verantwortung gezogen werden kann, wäre ich.

      Warum soll das im Internet jetzt anders sein?

      Grüße

      Daniel

      1. Hallo,

        Ich kann Dich (von einer Telefonzelle) anonym anrufen,

        ...ich bin mir nicht sicher, ob die telekom bei nachweis einer rechtswidrigen Störung nicht dazu verpflichtet werden kann, per fangaschaltung oder ähnlichem den Störer zu ermitteln bzw bei der Ermittlung zu helfen. Auf jedenfall würde ich es befürworten, wenn ich die telekom in einem solchen Fall von masiver Störung mit in die Pflicht nehmen könnte. (Wie ich auch gerne die post bei der Brief-Post-Werbung in die pflicht nehmen würde....)

        Aber wie dem auch sei, diese an sich richtigen Überlegungen reichen mir nicht bei der Grundsätzlichen Überlegung, ob es im Internet eine Mitstörerhaftung geben soll/kann/darf oder nicht. Ich halte diese Frage für weiterhin berechtigter, als man mit "sind-Richter-nur-dumm" abtun möchte.

        Chräcker

        http://www.Stempelgeheimnis.de

        1. Hi,

          Ich halte diese Frage für weiterhin berechtigter, als man mit "sind-Richter-nur-dumm" abtun möchte.

          Nur als Anmerkung, nicht, daß Du mich evtl. falsch verstehst: Ich wollte mit meinem Posting nicht sagen "Richter sind dumm", sondern es ging eher in die Richtung "Richter haben leider keine Ahnung vom Internet, müssen aber trotzdem Entscheidungen diesbezüglich treffen, was oft nur in die Hose gehen kann und dies auch tut". ;-)

          Gruß,
          _Dirk

          1. Hallo,

            Nur als Anmerkung, nicht, daß Du mich evtl. falsch verstehst: Ich
            wollte mit meinem Posting nicht sagen "Richter sind dumm", sondern es
            ging eher in die Richtung "Richter haben leider keine Ahnung vom
            Internet, müssen aber trotzdem Entscheidungen diesbezüglich treffen,
            was oft nur in die Hose gehen kann und dies auch tut". ;-)

            ;-) klar.... ich übertreibe eben auch gerne mal rheinisch.... aber auch so bleibt es: die Entscheidung des richters könnte nicht anders ausfallen, wenn er so viel Ahnung wie "wir-möchten" vom internet hätte: die beiden von mir immer wieder postulierte Fragen können Richter ohne allzuviel(!) Surferfahrung beantworten.

            Chräcker

            1. Hallo Chräcker

              Ein Verbot dieser Nachfragemail wird einen Sinnvollen betrieb von Newslettern faktisch unmöglich machen.
              Das ist ein masiver Nachteil, einen wirklichen Vorteil hingegen gibt es meiner Ansicht nach nicht.
              Wenn es um die verhinderung von Spam geht, sind ganz andere Sachen wichtig. Zum Beispiel das Vorgehen gegen offene SMTP-Server oder eine internationale Regelung um gegen Spamer vorzugehen.
              Postkarten- oder Newsletteranbieter sind doch in der Praxis überhaupt kein Problem.
              Zwar gibt es Spamer, die Ihre Mails als solche Dienstleistungen ausgeben, aber gegen diese ist genau so einfach oder schwer vorzugehen, wenn man solche Dienstleistungen nicht unterbindet.

              Der Richter war also entweder kurzsichtig, inkompetent oder durch falsche Gesetze so eingeengt, dass er so entscheiden musste.

              Grüße

              Daniel Thoma

              1. Hallo,

                Ein Verbot dieser Nachfragemail wird einen Sinnvollen betrieb von
                Newslettern faktisch unmöglich machen.

                das stimmt, ist aber für mich kein Kriterium bei der Überlegung "ob Recht oder Unrecht"....

                Wenn es um die verhinderung von Spam geht, sind ganz andere Sachen »» wichtig. (...)

                (inklusive das von mir gekürzte:) Sehe ich auch so.

                Postkarten- oder Newsletteranbieter sind doch in der Praxis
                überhaupt kein Problem.

                Stimmt auch. (Aber darüber hatten die richter nicht zu entscheiden. Es war (angeblich) ein Problem für einen Bürger. Darüber hatten die dann zu entscheiden...)

                Der Richter war also entweder kurzsichtig, inkompetent oder durch
                falsche Gesetze so eingeengt, dass er so entscheiden musste.

                Letzteres. Wobei eben die Frage ob falsche oder nicht falsche die wichtigste ist, um die sich die zuständigen Stellen eben drücken. Da ist die Inkompetenz zu suchen, nicht bei den Richtern. Die kann man zwar leichter anbellen, was ja auch immer wieder gerne gemacht wird, sind aber die falsche Stelle....

                In diesem Sinne sind wir ja gar nicht so weit auseinander.

                Chräcker

                1. Hallo Chräcker

                  2. Anlauf, irgendwie wurde mein Posting gerade verschluckt.

                  Ein Verbot dieser Nachfragemail wird einen Sinnvollen betrieb von
                  Newslettern faktisch unmöglich machen.

                  das stimmt, ist aber für mich kein Kriterium bei der Überlegung "ob Recht oder Unrecht"....

                  Ja, aber ein Kriterium dafür, wie gut die gesetzliche Regelung ist.

                  Stimmt auch. (Aber darüber hatten die richter nicht zu entscheiden. Es war (angeblich) ein Problem für einen Bürger. Darüber hatten die dann zu entscheiden...)

                  Dazu kann aber auch gehören, abzuwägen, ob der Schaden, den die Behebung des Problems mit sich bringt, wirklich gerechtfertigt ist.
                  Untere Instanzen neigen eher dazu eine Routineentscheidung zu treffen anstatt sich genauer mit dem Thema zu befassen und ihren Spielraum voll auszuschöpfen.
                  Das allerdings, ist wohl auch ihre aufgabe.

                  Grüße

                  Daniel

    4. Hi Chräcker,

      Ich kann mit Deinem zukünftigen System jemanden zumüllen. Ich bestelle einfach unzählige male als test@xy.de, test3@xy.de, muell@xy.de etc Deine Newsletter. Sagen wir, so an die 100 mal in der Woche. Und schon bekommt der Domaininhaber von xy.de 100 mal die Woche ungebetene Post.

      Kannst Du theoretisch, ja.
      Aber wie soll ich Dir das jetzt rüberbringen, hm... : es juckt mich einfach nicht :-)

      Ich fühle mich dafür nicht verantwortlich, eben weil es nur ein Newsletter ist, und weil nicht ICH spamme, nein weil DU spammst. Klar, über meinen Account, aber ich emfinde einfach aus dem Bauch heraus, dass ich dafür nicht verantwortlich bin, eben weil ich alles mögliche dafür tue, dass dieser Dient von mir NICHT mißbraucht wird. Ich tue quasi mein möglichstes, und da Newsletter nicht von Haus aus böse sind (ganz im Gegenteil), beschließe ich für mich, das mein Tun ausreicht.

      Ich verstehe Deinen Einwand, möchte Dir nur irgendwie vermitteln, dass ich es für lächerlich halte, was da abgeht, und eben allein aus dem Grund bewußt nicht drauf achte, daß ich nicht in Konflikte gerate damit. Du verstehst? Klingt wohl ziemlich arrogant, soll es aber gar nicht. Es soll nur zeigen, wie dämlich ich das alles finde.

      Allein aus diesem Grund interessiert mich die Meinung irgendwelcher Anwälte einen sch..., sorry.

      *) Kommt mich doch holen!!! :-)

      Gruß,
      _Dirk

      *) möchtegern-provokant :-)

      1. Hallo,

        Ich verstehe Deinen Einwand, möchte Dir nur irgendwie vermitteln,
        dass ich es für lächerlich halte, was da abgeht, und eben allein
        aus dem Grund bewußt nicht drauf achte, daß ich nicht in Konflikte
        gerate damit. Du verstehst? Klingt wohl ziemlich arrogant, soll es
        aber gar nicht.

        Nein nein. (ich halte ja selber eine potentielle Spamschleuder auf meinen Seiten vorrätig....): es ist eben nur so, daß wir uns erlauben mögen, einfach bei rot über die Straße zu gehen, weil wir um 4 uhr morgens da in unserer 30-Zone keine so große Gefährdung dritter sehen, mag ja schön und gut sein, fragen wir aber einen polizisten, ob das in Ordnung gehe, muß er "nein" sagen. Ein Richter muß entscheiden:

        • kann man böswillig Deinen Service mißbrauchen, um andere zu zu müllen

        und

        • gibt es eine Mitstörerhaftung im Deutschen Recht, die hieraus angewendet werden muß.

        Für diese beiden Fragen braucht kein Richter einen internetführerschein . Und sollte er letztere Frage (die kritische, die erste ist ja wohl einwandfrei mit ja beantwortbar) auch mit "ja" beantworten, dann ist dies "für sich" erst mal nichts lächerliches. Sondern einfach seine Schlußfolgerung bei Anwendung deutscher Gesetze. Nach Verhältnismässigkeit, Status Quo etc kann da nicht gefragt werden. (Das wäre dann in der Strafbemessung wichtig, schätze ich mal) Dies ist eine Ja oder Nein Frage in diesm Fall. Bist du ein Mitstörer nach detschem Gesetz? ich kenn mich da zuwenig aus und gebe ja auch nur meine Bauchmeinuing wieder, bin nur erstaunt wie schnell und pawlisch Leute, die sich da mit den einschlägigen Gesetztesstellen über Mitstörerhaftung scheinbar ja hervorragend auskennen müssen, da Richter ins lächereliche ziehen. Und eigendlich nur, weil ihnen das Ergebnis nicht gefällt. Der Weg ist das, was einem vielleicht nicht gefallen könnte.

        Chräcker (der hiermit ein "_Dirk-nicht-abmahn-Abkommen" unterschreibt ;-))

        http://www.Stempelgeheimnis.de

          • gibt es eine Mitstörerhaftung im Deutschen Recht, die hieraus angewendet werden muß.

          Hallo,

          nun muss ich auch noch meinen Senf dazugeben. Mitstörer muss doch wohl irgendwo definiert sein! Mich würde interessieren, inwiefern die Post, die überall einladend ihre gelben Kästen hängen hat, Mitstörer ist, wenn einer mir jeden Tag 100 Werbebriefe ,mit z.B. deinem Absender schickt.

          Nur so ein Gedanke ...

          Viele Grüße!

          Peter

          1. Hallo,

            Nur so ein Gedanke ...

            ...dazu ein guter, würde mich auch interesieren. Meiner bescheidenen Bauchmeinung wäre sie ein Mitstörer.

            Chräcker

            http://www.Stempelgeheimnis.de

            1. Hallo Chräcker

              Nur so ein Gedanke ...
              ...dazu ein guter, würde mich auch interesieren. Meiner bescheidenen Bauchmeinung wäre sie ein Mitstörer.

              Nein, wäre sie nicht.
              Die Post ist verpflichtet, alles zuzustellen, was ausreichend frankiert und richtig addressiert ist.

              Grüße

              Daniel

              1. Moin!

                Nur so ein Gedanke ...
                ...dazu ein guter, würde mich auch interesieren. Meiner bescheidenen Bauchmeinung wäre sie ein Mitstörer.
                Nein, wäre sie nicht.
                Die Post ist verpflichtet, alles zuzustellen, was ausreichend frankiert und richtig addressiert ist.

                Ich denke, der Post-Vergleich ist nicht wirklich zutreffend, aber vielleicht dieser:

                Da ruft jemand bei dir auf deinem Anrufbeantworter an und sagt: "Hallo, jemand hat ihre Nummer bei uns angegeben, damit wir ihnen telefonisch immer unsere neuesten Meldungen aufs Band sprechen können. Wenn wirklich sie es waren, dann rufen Sie bitte zurück, ansonsten vergessen Sie die Sache bitte ganz einfach."

                Der Ignorierungsfaktor solch einer Mail dürfte gering sein. Es passiert eben ganz simpel, dass jemand falsche Angaben macht. Genauso könnte jemand Kataloge für dich bei allen möglichen Versandhäusern bestellen (gerne auch bei Beate Uhse & Co.), die dann dein Postfach zumüllen. Da hast du ebenfalls den Ärger mit der unerwünschten Post. Vor allem, wenn die Firmen danach munter weiter Werbung zusenden. Da _mußt_ du dich rühren, um's abzustellen. Im Gegensatz dazu ist die Nachfrage, ob die Bestellung tatsächlich gewollt ist, doch geradezu nett.

                Zu beachten ist ja auch, dass die fragliche Mail als _Werbung_ laut Beschluß unzulässig sein soll. Wenn der Mailtext hinreichend neutral formuliert ist und keinerlei werbliche Aussage enthält, dann wird man diesen Vorwurf wohl kaum stehenlassen können. Und sofern die Mail hinreichend über die Zusammenhänge aufklärt, warum möglicherweise die Mail unverlangt abgeschickt wurde, sehe ich zumindest keinerlei Probleme.

                Die Sache ist eben die: Wenn ein Mailkontakt zwecks Double-Opt-In, initiiert durch die Eingabe einer Mailadresse auf einer Webseite unzulässig sein soll, wie kriegt man dann überhaupt noch Newsletter sicher bestellt? Schriftlich per Briefpost mit Ausweiskopie? Denn wer per Mail bestellt, könnte ebenfalls Opfer von Adressfälschern werden.

                Ich denke, der zuständige Richter hab, wie es bei einstweiligen Verfügungen üblich ist, ohne Anhörung der Gegenseite einfach nur dem Antragsteller stattgegeben, weil gewisse Stichworte ihn zur Meinung brachten, dass er handeln muss, um größeren Schaden vom Antragsteller abzuwenden. Eine aufwendige Prüfung der Rechtslage findet bei solchen Sachen in der Regel nicht statt. Insofern ist der einstweiligen Verfügung nur geringe Rechtskraft beizumessen - entscheidend ist, ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, denn nur Urteile haben eine gewisse rechtliche Bindung für weitere Urteile zu diesem Thema.

                - Sven Rautenberg

                1. Hallo Sven,

                  danke für das treffende Beispiel.
                  Du hast eine tolle Art, technische Dinge sehr verständlich zu formulieren!

                  Gruß,
                  _Dirk

  4. Hi,

    ein Nachtrag:

    Es handelt sich nicht um ein "Gerichtsurteil", sondern um eine "einstweilige Verfügung".

    Sorry.

    Gruß,
    _Dirk

  5. Hallo,

    und noch ein Nachtrag:

    Angeregt durch diese Diskussion hab ich mir weitere Gedanken zu meinem zukünftigen Newsletter-System gemacht und eine (für mich) zufriedenstellende Regelung gefunden:

    • Wird einen neue eMail-Adresse über das Formular angemeldet, werden folgende Daten gespeichert: Adresse, ein per Zufall generierter Sicherheitscode, die IP-Adresse, die genaue Zeit der Anmeldung und der aktuelle Status dieser eMail-Adresse, der da wäre:

    • Status: Aktiv, auf Bestätigung wartend, gesperrt. Bei Anmeldung wird der Status gesetzt auf "auf Bestätigung wartend".

    • eine Bestätigunsmail mit Freischaltlink (inkl. Sicherheitscode) wird verschickt, allerdings nur dann, wenn der Status "auf Bestätigung wartend" steht. Somit bekommt der Anmelder garantiert nur diese eine eMail zugeschickt und es wird verhindert, dass jemand 20 mal am Tag jemanden an- und abmeldet.

    • In dieser eMail wird sich außerdem ein "Ignore-Link" befinden: Wird dieser angeklickt, wird der Status der eMail-Adresse auf "gesperrt" gesetzt und zukünftig für sämtliche Aktionen im Bezug auf den Newsletter ignoriert. Ein "Spam-Schutz" quasi. Die entsprechende Person wird sich nur dann wieder für meinen Newsletter anmelden können, wenn sie mir eine persönliche eMail schickt und ich den Status von Hand ändere.

    Ich für meinen Teil halte dieses Verfahren nun für wirklich ABSOLUT ausreichend im Hinsicht auf unerwünschte Mails.

    Was sagt ihr? Gibt es Verbesserungsvorschläge?

    Gruß,
    _Dirk

    P.S. : Sollte mein System funktionieren, stelle ich es gerne als Feature-Artikel öffentlich zur Verfügung, wenn es gewünscht wird. Ich möchte nur schonmal vorher drauf hinweisen, dass ich kein PHP-Profi bin, und sicherlich ganz schlimmes Code-Durcheinander produzieren werde :-)

    1. Sup!

      Was hälst Du denn davon, daß der Newsletter-Anmelder dem Newsletter eine Mail schickt, so quasi an newsletter-subscribe@xyz.com, der schickt dann einen Anmelde-Bestätigungscode zurück, dann meldet sich der Kandidat an... und dann kriegt er den Newsletter.

      Somit müsste jemand den Absender über einen offenen Mailserver faken, nur um jemandem eine Anmelde-Link-Mail zuzusenden - das wäre IMHO total ineffizient und keiner würde das machen.

      Gruesse,

      Bio

      1. Hi Bio,

        Was hälst Du denn davon, daß der Newsletter-Anmelder dem Newsletter eine Mail schickt, so quasi an newsletter-subscribe@xyz.com, der schickt dann einen Anmelde-Bestätigungscode zurück, dann meldet sich der Kandidat an... und dann kriegt er den Newsletter.

        Gute Idee, nur wird mir das an dieser Stelle glaube ich zu unkomfortabel und aufwändig für den Newsletter-Interessierten.

        Man bedenke, dass wir uns durch dieses Verfahren lediglich eine einzige Bestätigungsmail sparen würden, und da sehe ich einfach nicht ein, so einen Aufwand zu betreiben. Denn diese Bestätigungsmail kommt nur EINMAL, enthält keine Werbung und sogar einen Ignore-Link zum absoluten Aussperren vom Newsletter.

        Ich finde, das muß reichen, wobei Deine Methode natürlich "wasserdicht" wäre, das stimmt.

        Gruß,
        _Dirk

      2. Hallo,

        Was hälst Du denn davon, daß der Newsletter-Anmelder dem Newsletter
        eine Mail schickt, so quasi an newsletter-subscribe@xyz.com, der
        schickt dann einen Anmelde-Bestätigungscode zurück, dann meldet sich
        der Kandidat an... und dann kriegt er den Newsletter.

        verstehe ich jetzt (ehrlich) nicht. Das ist doch (fast?) das gleiche? Ich schreibe, um Dich zu zu spamem, 20 mal mit Deiner E-Mailadresse als Absender den newsletter-subscribe@xyz.com an, und Du bekommst 20 mal eine "Aktivier-mich-noch" - Mail.....

        (es geht doch nicht nur darum, daß sich Dirk von allem Verdacht reinwaschen soll, sondern auch darum, daß niemand anderes sein System zum spammen ausnutzen soll. Denn auch dann setzt es zuweilen einstweilige Verfügungen....)

        Chräcker

        http://www.Stempelgeheimnis.de

        1. Sup!

          verstehe ich jetzt (ehrlich) nicht. Das ist doch (fast?) das gleiche? Ich schreibe, um Dich zu zu spamem, 20 mal mit Deiner E-Mailadresse als Absender den newsletter-subscribe@xyz.com an, und Du bekommst 20 mal eine "Aktivier-mich-noch" - Mail.....

          Klar ist da ein Unterschied. Wenn nämlich jemand schon vorher den Absender "fälscht", damit jemand (unangefordert) einen Aktivierungslink bekommt, dann

          1. hat dieser jemand den Newsletter-Betreiber bereits vorher "arglistig getäuscht", d.h. auslösendes Moment der Aktivierungs-Zusendung ist diese vorherige "Straftat", nicht der Newsletter-Betreiber selbst.

          2. hätte er auch gleich direkt spammen können, es ist also unwahrscheinlich, daß er den Absender fälscht, um einen Aktivierungslink an diesen Absender gesandt zu bekommen.

          Klar sollte man auch noch verhindern, daß jemand öfter als einmal einen Link anfordern kann.

          Gruesse,

          Bio

    2. Hallo Dirk,

      • In dieser eMail wird sich außerdem ein "Ignore-Link" befinden: Wird dieser angeklickt, wird der Status der eMail-Adresse auf "gesperrt" gesetzt und zukünftig für sämtliche Aktionen im Bezug auf den Newsletter ignoriert. Ein "Spam-Schutz" quasi. Die entsprechende Person wird sich nur dann wieder für meinen Newsletter anmelden können, wenn sie mir eine persönliche eMail schickt und ich den Status von Hand ändere.

      Bin ich dagegen. Ich würde vermutlich nicht auf so einen Ignore-Link klicken. Nimm' ihn lieber raus. Sage dem Benutzer einfach, er soll die Mail ignorieren, falls er sie nicht angefordert hat.

      Gegenvorschlag (lehnt sich an Deinem an):

      Vorneweg: DB-Struktur:

      Tabelle 1: Newsletter
      email, status, freischaltcode, bis-gesperrt

      Tabelle 2: SPAM-Historie
      email, datum/uhrzeit, ip, damaliger status

      status: Aktiv, Auf Bestätigung wartend, Fast-Gesperrt, Gesperrt

      1. Der Benutzer oder Spammer gibt (s)eine Emailadresse in das Formular ein.

      2. Das Script prüft, ob in der DB schon ein Eintrag für diese Email enthalten ist. Wenn die Email noch nicht drinnen ist, dann wird ein Eintrag in der Tabelle Newsletter erzeugt mit der Email, dem Status "Auf Bestätigung wartend" und dem Freischaltcode und die Email wird geschickt.

      Wenn die Email schon vorhanden ist, dann hängt es vom Status ab:

      Aktiv: Es wird die Standardfloskel "Eingetragen" ausgespuckt aber keine Email geschickt. (Damit niemand herausbekommt, wer alles drin ist)
      Auf Bestätigung wartend: Es wird hingewiesen, dass er schon auf Bestätigung wartet. Ein Eintrag in der SPAM-Historie wird sicherheitshalber erstellt. Keine Email.
      Fast-Gesperrt/Gesperrt: Es wird hingewiesen, dass er schon auf Bestätigung wartet und wegen mehrmaligem Eintragens gesperrt wurde. Keine Email. Eintrag in SPAM-Historie. In bis-gesperrt wird das Heutige Datum + 2 Wochen eingetragen.

      Wenn jemand auf den Aktivierungslink klickt und der Eintrag "Auf Bestätigung wartend" oder Fast-Gesperrt ist, dann wird die Email noch aktiviert. Wenn der Status Gesperrt ist, dann wird eine entsprechende Meldung ausgegeben, dass er es in zwei Wochen noch mal versuchen solle. (ich meine, wenn jemand so blöd ist und *drei* Mal auf Submit klickt, dann ist er selbst schuld)

      Wenn jemand sich austragen will, dann wird der Eintrag in der Tabelle Newsletter gelöscht, jedoch die SPAM-Historie beibehalten.

      Ich denke, eine zeitliche Sperre reicht aus, denn alle 2 Wochen eine unerwünschte Mail ist für Spammer wirklich witzlos - die suchen sich was anderes.

      Hoffentlich schreibe ich nicht zu wirr... ;-)

      P.S. : Sollte mein System funktionieren, stelle ich es gerne als Feature-Artikel öffentlich zur Verfügung, wenn es gewünscht wird. Ich möchte nur schonmal vorher drauf hinweisen, dass ich kein PHP-Profi bin, und sicherlich ganz schlimmes Code-Durcheinander produzieren werde :-)

      Zum Glück werden Feature-Artikel korrekturgelesen. ;-)

      Grüße,

      Christian

      1. Hi Christian,

        Bin ich dagegen. Ich würde vermutlich nicht auf so einen Ignore-Link klicken. Nimm' ihn lieber raus. Sage dem Benutzer einfach, er soll die Mail ignorieren, falls er sie nicht angefordert hat.

        Ich finde die Idee nicht übel mit dem Ignore-Link. Aber muß ich mir nochmal in einer stillen Stunde genauer überlegen. Vielleicht ist er auch wirklich überflüssig.

        Vorneweg: DB-Struktur:

        Vorneweg: Keine Datenbank :-) Daten werden stattdessen in txt-files gespeichert.

        Ja, ich weiß die Vorteile einer Datenbank, aber erstens hab ich die bei meinem Provider nicht, und zweitens haben sehr viele andere sie auch nicht, die vielleicht gerne einen Newsletter anbieten möchten. Und da man für einen Newsletter nicht unbedingt eine Datenbank im Hintergrund benötigt, möchte ich das System auf txt-files reduzieren.

        zu Deiner Vorgehensweise:

        Hoffentlich schreibe ich nicht zu wirr... ;-)

        Nein, es war schon zu verstehen, auch wenn das System recht kompliziert ist. Ich glaube, so intensiv muß man in der Sache gar nicht vorgehen, von wegen "fast gesperrt" und "gesperrt" und der 2-Wochen-Frist.

        Aber mal schauen, ich fang mal an zu basteln. Halte Euch dann auf dem Laufenden, wenn etwas Funktionierendes dabei rumkommt ;-)

        Zum Glück werden Feature-Artikel korrekturgelesen. ;-)

        ...falls überhaupt irgendjemand durch meinen Codesalat durchsteigt ;-)

        Gruß,
        _Dirk

    3. Hi <img src="http://skop.net/self/_dirk_southpark.gif" border=0 alt="">
                       /\     ____________/  \___________
         |                           |
         | Sie haben meinen schönen  |
         | Newsletter getötet, diese |
         | Gesetzes-Seiten-Schweine! |
         |___________________________|

      Soviel dazu :)

      Grundsätzlich würde ich sagen: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wenn du einen aussagekräftigen Text verfasst, der bei (un)gewollter Zusendung versandt wird, sollte niemand auf die Idee kommen, dagegen vorzugehen. Wer um die Problematik von Spam weiß, begrüßt IMHO auch Opt-In-Verfahren. Ich glaube, der von dir angesprochene Auslöser der Einstweiligen Verfügung muss sich ziemlich blöd angestellt haben...

      Angeregt durch diese Diskussion hab ich mir weitere Gedanken zu meinem zukünftigen Newsletter-System gemacht und eine (für mich) zufriedenstellende Regelung gefunden: [...]

      Ich verwende http://tesol.net/scripts/CGI-Subscribe/, von dem es auch eine deutsche Version gibt. Das Script erfüllt eigentlich alle deine Anforderungen (abgesehen von PHP *g*).

      Ich für meinen Teil halte dieses Verfahren nun für wirklich ABSOLUT ausreichend im Hinsicht auf unerwünschte Mails.

      Das sehe ich ähnlich. Mit einer Rechtsschutzversicherung mit ausreichender Deckung im Rücken, würde ich es auf einem Versuch ankommen lassen. Um genauer zu sein, *genau das* mache ich seit knapp zwei Jahren...

      LG Orlan*wenn ich FvG erzähle, dass du meine Fotos verwendest, na warte du, dann zahlst du noch mehr ;)*do

      PS: Die F.C.B-Montage war genial *bg*

      1. Hi Tiger >:)

        Hi <img src="http://skop.net/self/_dirk_southpark.gif" border=0 alt="">
                         /\     ____________/  \___________
           |                           |
           | Sie haben meinen schönen  |
           | Newsletter getötet, diese |
           | Gesetzes-Seiten-Schweine! |
           |___________________________|

        AAAAAAAAAAAAAAAAAARGH!!!

        *ROTFL*

        *nachLuftschnapp*

        So geht das nicht weiter, ehrlich. Ich kann einfach nicht mehr garantieren, dass mein Laptop von Spritzkaffee verschont bleibt ;-)))

        Sehr geil! *lol*

        Ich verwende http://tesol.net/scripts/CGI-Subscribe/, von dem es auch eine deutsche Version gibt. Das Script erfüllt eigentlich alle deine Anforderungen (abgesehen von PHP *g*).

        Meins ist inzwischen fertig und komplett selbst gemacht. Das macht dann viel mehr Spaß, als bestehende Scripte zu verwenden ;-)
        Aber danke für den Link.

        Gruß,
        _Dirk

    4. Hallo!

      Also ich würde auch sagen das es da auch auf den Betreiber ankommt. Im vorliegenden Fall war es so, dass der Betreiber eben _nicht_ den Nachweis bringen konnte, dass die email nicht von Ihm kam. Im Text stand ja:
      <quote>
      Die Einwendung des Newsletter-Betreibers, der Antragsteller hätte die Eintragung für die Mailingliste selbst vorgenommen, ließ das Gericht nicht gelten. Nachweispflichtig für die Eintragung in eine Liste sei stets der Betreiber des Angebotes. Diesen Beweis konnte der Anbieter jedoch nicht führen.
      </quote>

      Leider kann ich Dir nicht sagen wie genau man das beweisen kann, das wäre mal interessant zu wissen. Im Prinzip müßten die Logfiles reichen, kommt drauf an was alles geloggt wird. Man muß die logs dann nur über die Länge der Verjährungsfrist aufbewahren. Ob ein eigener Logging-Mechanismus gültig ist weiß ich auch nicht, ich vermute schon, aber das ist im Prinzip alles nach belieben manipulierbar, daher tue ich mich schwer die Beweiskraft einzuschätzen.

      Und mit dem Delete Link wäre ich sehr vorsichtig, das könnte evtl so ausgelegt werden, das Du nach "echten" Email-Adressen suchst, und zwar schickst Du einfach an gesammelte Mailadressen solch eine Mail, und wenn jemand auf delete klickt, weißt Du das er die emails liest, und der Wert dieser Adresse steigt um ein vielfaches. Das Du das in Wirklichkeit nicht machst mußt Du im Zweifelsfall nachweisen, und solche Sachen sind immer mit einem Risiko verbunden.

      Viele Grüße
      Andreas