Gernot Back: Falschangaben bei der DENIC / Wie verhalten?

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Hallo uli,

Wie gehen wir jetzt vor. Einfach bei einem Provider einen Antrag auf Erwerb stellen? Was passiert, wenn der Inhaber (logischerweise) nicht erreicht werden kann? Wo finde ich diesbezüglich Rat?

Bei der Denic selbst! Ich hatte mal eine etwas anders gelagerten Fall: Eine Webseitenbetreiberin war mir Lohn schuldig geblieben. Über die Denic wollte ich entweder die Ermittlung ihrer Adresse oder die Löschung ihrer Domain erreichen. Das mit dem Einschreibebrief kannst du dir bei einer offenkundig nicht existenten Adresse ja wohl sparen.

----- Original Message -----
From: "DENICsupport" support@denic.de
To: "Gernot Back" <***@***.**>
Sent: Friday, January 07, 2005 12:28 PM
Subject: Re: Webseitenbetreiberin unbekannt verzogen

Sehr geehrter Herr Back,

Wir empfehlen Ihnen die nachfolgende Vorgehensweise:

Schicken Sie einen Brief per Einschreiben mit Rückschein an die Adresse.
Erhalten Sie eine „Nichtzustellungsfähigkeits“ –Meldung zurück, wenden Sie
sich bitte an die zuständige Melderegisterauskunft. Besitzt diese auch keine
Informationen über den Wohnort des Betroffenen, lassen Sie sich dies bitte
schriftlich geben.

Schicken Sie bitte all diese Informationen an

DENIC eG
Rechtsabteilung
Wiesenhüttenplatz 26
D-60329 Frankfurt

Bitte begründen Sie auch kurz Ihr Interesse an der Erlangung der Inhaberdaten.
Legen Sie bitte alle von Ihnen gesammelten Schriftstücke bei. Wir werden dann
versuchen über die verfügbaren Providerdaten den/die Inhaber/in zu ermitteln.

Sollten wir auch zu keinem Ergebnis gelangen, kann die Domain ggf. gelöscht werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen aufgrund der Meldung an uns keinerlei
Rechtsansprüche auf die Registrierung der Domain entstehen.
Eventuell bestehende andere Rechte ( Namensrechte, Markenrechte, ect...) bleiben
davon unberührt.

Mit besten Grüssen
DENICsupport

----- soweit das Zitat -----

Gruß Gernot