Günter Frhr.v.Gravenreuth : LG Berlin: Abmahnkosten auch bei sog. „Serienabmahnungen“

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LG Berlin: Abmahnkosten auch bei sog. „Serienabmahnungen“

In einem soeben bekannt gewordenem Urteil des LG Berlin (Az. 16 O 380/05) vom 21. Februar 2006 wird ausgeführt:

„Die Klägerin handelt nicht sittenwidrig, wenn sie sich darum bemüht, die Verletzung ihrer Rechte zu unterbinden. Schon gar nicht erkennbar, dass sie in Schädigungsabsicht handelt, sondern sie nimmt ihre eigenen Rechte wahr.“

Zugesprochen wurden für eine kleinere Urheberrechtsverletzung im Internet Abmahnkosten in Höhe von EUR 556,60  (= eine 1,3 Gebühr aus einem Streitwert von EUR 7.500,-) und EUR 6.920,-- an Schadensersatz (berechnet nach der Lizenzanalogie).

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)