Sven Rautenberg: Altersprüfung / Ausweiskontrolle

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Moin!

Wie ich bei heise lese bezieht sich dies abe rnur auf Pornografie / Sex Seiten mit Kontobewegung.. da ich weder etwas mit Porno noch mit Kontobewegungen zu tun habe, sollte dies doch legal sein ?

Wenn du Inhalte anbietest, die nur für Personen über 18 zugänglich sein _dürfen_ (das trifft auf Pornografie zu, aber eben nicht nur), dann gilt das bei Heise vermittelte Urteil.

Wenn du Inhalte anbietest, die grundsätzlich auch für jüngere Personen zugänglich sein dürfen, für die du aber nur aus eigenen Überlegungen ("Reiz des Verbotenen") irgendeine Sperre errichten willst, dann kannst du sowieso machen, was du willst. Bedenke allerdings, dass trotzdem Mitbewerber deine Vorkehrung als unzureichend für "Ab 18"-Inhalte einstufen und dich abmahnen können, wenn du suggerierst, derartige Inhalte hinter der Prüfung zu verstecken.

- Sven Rautenberg

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"Love your nation - respect the others."