Christian Seiler: Mail ein paar Fakten zur Vorratsdatenspeicherung

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Hallo Tom,

Mal ein paar Fakten, damit hier nicht sofort Panik aufkommt (die habe ich übrigens aus einem Vortrag des 24C3):

1. Internetanbieter sind erst ab 1.1.2009 (!) verpflichtet, der Vorratsdatenspeicherung nachzukommen, der 1.1.2008 betrifft erst einmal (!) nur klassische Telekommunikationsunternehmen (Telekom, Arcor, ...). Sprich: Es besteht noch ein Jahr Schonfrist.

2. In 2008 wird die vorbereitete Klage gegen das Gesetz sicherlich eingereicht werden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass vor dem 1.1.2009 eine Entscheidung des Verfassungsgerichts vorliegt. Sollte das Gericht das Gesetz kippen, hat sich das Problem sowieso erledigt.

3. Das Gesetz beschreibt nur den Willen des Gesetzgebers, aber nicht jedes Detail. Für die Details gibt es sogenannte Ausführungsverordnungen. Diese stehen aber noch gar nicht fest, d.h. es ist noch gar nicht klar, was überhaupt verlangt wird. Sprich: Deine Frage KANN man jetzt noch gar nicht beantworten, da muss man erstmal abwarten.

4. Gut, beim 24C3 ging's um Anonymisierungsdienste und nicht um E-Mail-Server, aber zumindest dort war es nicht direkt klar, ob so ein Dienst jetzt ein Telekommunikationsdienst oder ein Telemediendienst ist - und diese Frage wird sicherlich auch noch die Gerichte beschäftigen. Gut, bei E-Mail dürfte die Chance, dass das als Telemediendienst betrachtet wird, eher gering sein ;-), aber ich sehe durchaus die Möglichkeit, dass dies bei firmeneigenen Mailservern so gesehen werden kann (für Mailserver von ISPs vmtl. eher nicht ;-)).

Daher: KEINE PANIK.

Wenn es dann auf den 1.1.2009 zugeht UND das Verfassungsgericht das Gesetz nicht gekippt hat UND es bis dahin klar geworden ist, dass E-Mail-Server grundsätzlich einen Telekommunikationsdienst bereitstellen, DANN gibt es bis dahin sicherlich die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz, in denen drinsteht, was alles wie gespeichert werden soll UND es gibt bis dahin sicherlich schlaue Leute, die sich Gedanken gemacht haben, wie man diesen Ausführungsbestimmungen nachkommt, dabei aber nur die Mindestmenge an gesetzlich vorgeschriebenen Daten zu speichern, die sicherlich auch Anleitungen für Mailserver bis dahin publiziert haben werden.

Mach Dir also keinen Kopf, Du kannst Dich im nächsten Dezember immer noch mit dem Problem auseinandersetzen, vorher ist es auf Grund mangelnder Verordnungen sowieso eine ziemlich akademische Fragestellung.

Viele Grüße,
Christian