Siechfred: Anbieterkennung für eine GbR

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Ist es zwingend erforderlich bei einer GbR mit 2 Gesellschaftern die Namen beider Gesellschafter im Impressum aufzuführen oder genügt es, wenn der Name eines Gesellschafters dort drin steht?

Es kann der Name angegeben werden, unter dem die Gesellschaft im Geschäftsverkehr auftritt (sog. Geschäftsname, nicht zu verwechseln mit der Firma, die eine GbR nicht hat). Zwingend anzugeben sind die Vor- und Zunamen aller Gesellschafter sowie der die Rechtsform nennende Zusatz "GbR" (o.ä., z.B. GdbR). Daneben sind die Vertretungsberechtigten zu nennen. Es gibt auch andere, weniger restriktive Meinungen, aber die von mir geschilderte ist m.E. die rechtssicherste (siehe auch die Antworten von RA Dr. Martin Bahr in diesem Forum).

Siechfred

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Ein Selbständiger ist jemand, der bereit ist, 16 Stunden am Tag zu arbeiten, nur um nicht 8 Stunden für einen Anderen arbeiten zu müssen.