Tom: Übergabe eines Projekts an einen anderen

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Hello,

Aber davon abgesehen kenne ich solche Verhältnisse nur als Angestellter - oder im privaten Bereich eben als Kunde. Und wenn der Dienstleister mich, wie beschrieben, in meinen Rechten an etwas, das ich selbst in Auftrag gebe, "einschränken" will, dann kommt dieser Anbieter für mich nicht in Frage.

Also hast Du noch nie eine Schallplatte gekauft oder eine CD?

Im übrigen darf man eine erworbene Webseite nach Belieben verändern, man darf sie danach nur nicht wieder öffentlich zugänglich machen. Und darum geht es hier doch.

Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de

Tom

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