suit: BPjM hat bereits eine 1200 Seiten umfassende Sperrliste?

Wenn Jugendschutz die Grenze überschreitet

Habt ihr das gewusst, dass es bereits eine geheime Sperrliste der BPjM gibt, um das deutsche Volk vor dem bösen Ausland zu schützen. Im konkreten Fall wird ein österreichischer Spielehändler gesperrt, weil er jugendgefährdende Medien vertreibt.

Wahrscheinlich muss ich damit rechnen, dass rebell.at auch bald gesperrt wird - immerhin gibts dort auch Artikel zum Thema Postal 2 und konsorten.

Wo führt das hin?

  1. Wo führt das hin?

    Nirgendwohin, das ist "schon immer" so und hat nicht viel mit der Stopschildsperre zu tun (falls Du das denkst oder suggerieren wolltest).

    Wenn man als jemand der sich an das deutsche Recht zu halten hat etwas (rechtswidrig) verlinkt, was gegen das deutsche Recht verstößt, wird nach deutschem Recht gegen einen Vorgegangen. Wenn z.B. google.de darüber informiert wird, daß diese oder jene Seite rechtswidrige Inhalte enthält, müssen sie die Seite aus dem Index nehmen oder sie werden haftbar.

    1. Wenn z.B. google.de darüber informiert wird, daß diese oder jene Seite rechtswidrige Inhalte enthält, müssen sie die Seite aus dem Index nehmen oder sie werden haftbar.

      Das ist mir schon klar - aber was hindert den Benutzer, einfach über Google.com oder Google.at zu suchen.

      1. Wenn z.B. google.de darüber informiert wird, daß diese oder jene Seite rechtswidrige Inhalte enthält, müssen sie die Seite aus dem Index nehmen oder sie werden haftbar.

        Das ist mir schon klar - aber was hindert den Benutzer, einfach über Google.com oder Google.at zu suchen.

        Nichts. Aber deswegen kann man schlecht aufhören deutsches Recht durchzusetzen, da wo es geht. Es wäre sonst Willkür beispielsweise gegen einen Betreiber eines Buchladens vorzugehen aber nicht gegen einen Seitenbetreiber.

        1. Nichts. Aber deswegen kann man schlecht aufhören deutsches Recht durchzusetzen, da wo es geht. Es wäre sonst Willkür beispielsweise gegen einen Betreiber eines Buchladens vorzugehen aber nicht gegen einen Seitenbetreiber.

          In dem Fall geht man aber nicht gegen den Betreiber vor, weil dieser im Ausland sitzt - hingegen entfernt man einen Verweis auf ihn.

          Wie ist es mit einer Aktiengesellschaft, die jugendgefährende Medien herstellt - darf die im dann Börsenteil der Zeitung nicht aufgeführt werden ;)

          1. Nichts. Aber deswegen kann man schlecht aufhören deutsches Recht durchzusetzen, da wo es geht. Es wäre sonst Willkür beispielsweise gegen einen Betreiber eines Buchladens vorzugehen aber nicht gegen einen Seitenbetreiber.

            In dem Fall geht man aber nicht gegen den Betreiber vor, weil dieser im Ausland sitzt -

            Womit es also vielleicht nicht unter "da wo es geht" fällt. Was also willst Du sagen/fragen?

            ... hingegen entfernt man einen Verweis auf ihn.

            Und was daran leuchtet Dir nicht ein?

            1. Und was daran leuchtet Dir nicht ein?

              Hab' mir nochmal den Wikipedia-Artikel zu Gemüte geführt - ich bin jetzt (fast) im Bilde.

              Besonders folgender Satz beantwortet einiges "Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist, da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt."

              Was mir aber nicht ganz einleuchtet: Der österreichische Händler fällt unter den Abschnitt "Versandhandel".

              Google fällt wohl unter den Abschnitt "zugänglich Machen" - müsste dann Google aber nicht konsequenterweise die betreffenden Begriffe komplett sperren? Eine Suche nach "manhunt 2 online bestellen" auf google.de liefert als Treffer auf folgende Seiten:

              www.uncut-games.at
              www.game4game.at
              www.ebay.de

              1. Hi,

                Google fällt wohl unter den Abschnitt "zugänglich Machen" - müsste dann Google aber nicht konsequenterweise die betreffenden Begriffe komplett sperren?

                Nein. Nur weil pfrzlgrmpfd nicht als solches verlinkt werden darf, dürfen z.B. Texte über pfrzlgrmpfd (die z.B. nur erwähnen, daß pfrzlgrmpfd verboten ist) trotzdem noch verlinkt werden.

                cu,
                Andreas

                --
                Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
                O o ostern ...
                Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.
              2. Besonders folgender Satz beantwortet einiges "Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist, da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt."

                Weil das noch so strittig ist (und in irgendeinem konkreten Fall immer strittig sein können wird) habe ich mich nur auf die Links bezogen die, wie ich schrieb, "(rechtswidrig) verlinkt" sind.

                Ob alle oder auch nur ein (mir in Art und Weise nicht bekannter) Link durch google auf irgenwelche (mir nicht bekannten) Seiten rechtswidrig sind (bzw. nach meiner Einschätzung wären, wenn sie mir bekannt wären) steht auf einem anderen Blatt.

                Google fällt wohl unter den Abschnitt "zugänglich Machen" - müsste dann Google aber nicht konsequenterweise die betreffenden Begriffe komplett sperren?

                Nein. In erster Line ist es verboten Jugendgefährdendes und ähnliches zu bewerben (neben der Verbreitung), genau weiß ich aber auch nicht bescheid. Insofern ist auch die Nennung des Unternehmens im Börsenteil unkritisch.

  2. Tachchen!

    Wenn Jugendschutz die Grenze überschreitet

    Habt ihr das gewusst, dass es bereits eine geheime Sperrliste der BPjM gibt, um das deutsche Volk vor dem bösen Ausland zu schützen.

    Jain.

    1. Du kannst die Seite problemlos aufrufen.

    2. Es gibt ein ordentliches Verfahren, mit dem man auf diese Liste kommt.

    3. Zwiespältig ist lediglich der Googleaspekt. IMHO stünde es Google besser
    zu Gesicht, wenn sie die indizierten Treffer lediglich nicht - wie sonst
    üblich - verlinken würden.

    Gruß

    Die schwarze Piste

    1. hi,

      1. Es gibt ein ordentliches Verfahren, mit dem man auf diese Liste kommt.

      Klar, ein ordentliches Verfahren wirds schon geben. Btw., die Schnecken in meinem Garten haben alle ein ordentliches Verfahren bekommen, es gab keine Beschwerden.

      Hotte

      1. Tachchen!

        1. Es gibt ein ordentliches Verfahren, mit dem man auf diese Liste kommt.

        Klar, ein ordentliches Verfahren wirds schon geben. Btw., die Schnecken in meinem Garten haben alle ein ordentliches Verfahren bekommen, es gab keine Beschwerden.

        Wenn du auch nur den ursprünglich verlinkten Artikel gelesen hättest,
        wäre dir aufgefallen, dass es ein Verfahren gegeben hat.

        Gruß

        Die schwarze Piste