Tommy: Postgeheimnis

Hallo,
ich habe mal ne Frage zum Postgeheimnis innerhalb eines MMOG-Game.
Innerhalb dieses Game kann man mit anderen Spielern (aber immer nur mit einen) chatten, es handelt sich also um ein Gespräch unter 4 Augen.
Darf der Betreiber des Games dieses Gespräche mitloggen und aufgrund des Inhaltes z.B. ein Account sperren?
Darf der Gesprächspartner von dem Gespräch Screenshot machen und ohne meine Einwilligung an Dritte verschicken?
In wieweit greift hier das Postgeheimnis/Fernmeldegeheimnis und Datenschutz?
Ein paar Links wäre nett.

grüße
Tommy

  1. Hallo Tommy,

    unter Umständen stand beim Erstellen des Accounts etwas im Kleingedruckten, dass du denen erlaubst, dass sie die Gespräche aufzeichnen dürfen. Dies kenne ich zum Beispiel von einem bekannten Chatprogramm.

    Viele Grüße Novi

    --
    "(...) deshalb mag ich Binärtechnik. Da gibt es nur drei Zustände: High, Low und Kaputt." (Wau Holland)
  2. ich habe mal ne Frage zum Postgeheimnis innerhalb eines MMOG-Game.
    Innerhalb dieses Game kann man mit anderen Spielern (aber immer nur mit einen) chatten, es handelt sich also um ein Gespräch unter 4 Augen.
    Darf der Betreiber des Games dieses Gespräche mitloggen und aufgrund des Inhaltes z.B. ein Account sperren?

    Das Postgeheimnis ist nur auf Postsendungen anwendbar und das Briefgeheimnis nur auf verschlossene Schriftstücke.

    Darf der Gesprächspartner von dem Gespräch Screenshot machen und ohne meine Einwilligung an Dritte verschicken?

    Das ist nicht verboten, grundsätzlich also ja.

    In wieweit greift hier das Postgeheimnis/Fernmeldegeheimnis und Datenschutz?

    Das Fernmeldegeheimnis könnte u.U. greifen, eventuell aber auch nur dann, wenn die Übertragung verschlüsselt abläuft. Datenschutz, und in dem Zusammenhang Persönlichkeitsrechte, können je nach genauen Umständen immer eine Rolle spielen, diese beiden auch was die Screenshots angeht.

    Ein paar Links wäre nett.

    Deine Fragestellung gibt nicht mehr her, als das man Dir Links anbieten könnte, die Du selber in einer Minute bei eine Suchmaschine oder einem Onlinelexikon findest.

  3. Grüße,
    soweit ich das kenne, ist gesamtes "Spielkontent" und dabei "Erzeugtes" (loot und chat dürften bei der gelungenen formulierung darunter fallen) oft/immer Eigentum der "Firma" - von daher - kein Geheimnis würde ich vermuten.
    MFG
    bleicher

    --
    __________________________-

    FirefoxMyth
  4. Hi!

    Grundsaetzlich kann man da wohl mit "ja!" antworten.

    Lass mich raten: Du hast mit jemanden gechattet und ihn fies beleidigt dabei noch zugegeben, dass Du massiv gegen die Bedingungen des Spieleanbieters verstossen hast. Nun will er Screenshots nutzen um dich zu belangen. Da ein Screenshot natuerlich leicht manipulierbar ist dachtest Du, Du waerst auf der sicheren Seite, doch nun holt er ein Logfile hervor. DAS geht ja mal gar nicht. Hilft doch einfach der Betreiber der Seite, nachzuweisen, dass Du zivilrechtlich straffaellig geworden bist. Und aus dem GAme geflogen bist Du auch noch. Dabei bist Du doch so toll und hast ein Ueberacc (gekauft).

    Wie? Es ist nicht so? Dann weisst Du jetzt aber, warum man Deine Fragen mit ja beantworten kann und warum das gut so ist. Einige MMO haben sogar eine einschaltbare Log Funktion die dann aufzeichnet was so geschrieben wird. (SWG z.B.)

    --
    "Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
          - T. Pratchett