Jogi: Disclaimer in einer Email deutsch/englisch

Hallo Leute,

eine Kunde von mir mit Firmensitz in Deutschland fragte
mich kürzlich, ob er in seiner Email Korrespondenz den
Haftungsausschluss auch in englisch angeben muss (weil
viele Emails auch ins Ausland gehen) oder reicht
jeweils diejeniege Sprache aus, wo sich auch der
Firmensitz befindet.

Also reicht deutsch, oder besser auch in englisch
(rein rechtlich, versteht sich)...

Hoffe auf Antworten...

Viele Grüße

Joachim

  1. Email Korrespondenz ... Haftungsausschluss ... angeben muss

    Das muß er den fragen, der das haben will, denn nichts anderes ist relevant an irrelevanten Dingen.

  2. Tach,

    Also reicht deutsch, oder besser auch in englisch
    (rein rechtlich, versteht sich)...

    deutsch ist schon zu viel: http://de.wikipedia.org/wiki/Disclaimer#E-Mail-Disclaimer.

    mfg
    Woodfighter

  3. Hi!

    ob [...] Haftungsausschluss [...] an[ge]geben [werden] muss

    Ein Haftungsausschluss ist, obwohl oft zu sehen, ein unsinniges Ding. Du kannst dich nicht mit guten Worten von deinem Tun oder Lassen freikaufen. Und wenn du etwas nicht getan (oder nicht gelassen) hast, übernimmst du auch nicht automatisch dafür die Verantwortung, also musst du dich auch nicht davon freizusprechen versuchen. Man kann ihn aber unter Umständen so auffassen, dass du dir bewusst bist, etwas Unrechtes zu tun und es von dir abzuweisen versuchst.

    Lo!

  4. Hi Jogi,

    ich finde diese Disclaimer immer zum schmunzeln.

    (1) Sollen die Leute doch bitte darauf achten, an wenn sie eine E-Mail schicken.

    (2) Wenn ich zum Disclaimer gelange, habe ich bereits die E-Mail gelesen.

    (3) Wenn es so vertraulich ist, sollte die E-Mail doch besser mal verschlüsselt werden. Aber das macht auch keiner. Kein Mensch kommt auf die Idee Vertrauliche Informationen auf eine Postkarte zu schreiben. Aber in eine E-Mail ist das Okay. Also ehrlich, ich finde es wirkt einfach nur ...

    Also lieber mal einen PGP-Schlüssel anbieten, statt lächerliche Disclaimer.

    MfG
    Otto

  5. Er sollte besser seinen Rechtsbeistand fragen udn nicht dich.