Gründer: Homepage als Sacheinlage einer GMBH?

Hallo,

ich bin recht erfolgreich mit einer Homepage, und möchte daher eine GMBH gründen um Haftung und Gewinnregelungen vornehmen zu können.

Da ich selbst nicht unbedingt mein Geld auf einem Konto vergammeln lassen möchte, würde ich gerne die Homepage als "Sacheinlage" bewerten lassen.

Nur wie machen ich das? Welche Faktoren sind hier Aussagekräfig?

  1. Moin!

    ich bin recht erfolgreich mit einer Homepage, und möchte daher eine GMBH gründen um Haftung und Gewinnregelungen vornehmen zu können.

    Der Gewinn darf auch so geregelt werden.

    Da ich selbst nicht unbedingt mein Geld auf einem Konto vergammeln lassen möchte, würde ich gerne die Homepage als "Sacheinlage" bewerten lassen.

    Nur wie machen ich das? Welche Faktoren sind hier Aussagekräfig?

    Wenn dir um geringe Mindesteinlage geht: Gründe keine GmbH, gründe eine UG.

    Wie es aussieht, hast du dich zu diesem Thema noch nicht beraten lassen. Das solltest du dringend nachholen. Man gründet nicht mal eben eine GmbH oder UG und hat dann ein lockeres Leben. Informiere dich unbedingt über die damit verbundenen Pflichten, rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen etc. Das ist kein Pappenstiel.

    - Sven Rautenberg

  2. Derartige Bewertungen erfordern meines Wissens in der Regel ein recht teures beglaubigtes Gutachten über den Immaterialgüterwert.

    Frage am Besten einen Anwalt Deines Vertrauens (den Du für die Anmeldung Deiner GmbH ohnehin konsultieren solltest).

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
    RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a