dedlfix: Gewinnspiele, steuerlich absetzten?

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Hi!

Wenn es für mehr als 17.500 Euro lose sind (unter diesem Jahresumsatz ist man Kleinunternehmer) dann besteht grundsätzlich die Umsatsteuerpflicht.

So einfach ist das nicht. Man kann die Kleinunternehmerreglung beantragen, wenn der Umsatz inklusive Umsatzsteuer voraussichtlich 17.500 € im Gründungsjahr und 50.000€ im Folgejahr nicht übersteigt. Man kann aber auch darauf verzichten, was mitunter die bessere Wahl ist, besonders wenn man selbst viele Ausgaben hat. Besser kommt man ohne die Reglung, wenn man viele Geschäfte mit absatzfähigen Partnern macht, denn dann ist der Nettopreis für beide der Endpreis. Hat man vor allem mit Konsumenten zu tun, dann ist der Kleinunternehmer gegenüber dem Umsatzsteuerpflichtigen im Vorteil, weil letzterer zu seiner Kalkulation noch die USt draufschlagen muss. Der Kleinunternehmer streicht den gesamten Betrag ein, was ihm an der Stelle einen Vorteil bringt.

Lo!