Texter mit x: Logonutzung im Programm

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Du vermengst hier zwei __grundlegend__ unterschiedliche Dinge. Wenn der AN als Störer oder Täte oder sonstwas haftet kann er vom Gläubiger direkt in Anspruch genommen werden. Der Gläubiger kann also direkt den AN verklagen bzw. diesen anzeigen, je nachdem ob er Schadensersatz/Unterlassung etc. oder Strafe will.

Ja, aber soweit ich das sehe, ist der Angestellte sofort aus dem Schneider, wenn er nachweisen oder glaubhaft machen kann, dass er a) auf Anweisung gehandelt hat und b) für ihn nicht erkennbar war, dass die Anweisung gegen Recht und Vorschriften verstößt.
Wenn mir also mein Arbeitgeber (direkter Vorgesetzter oder Abteilung des Stammhauses) firmeneigene Unterlagen zur Verfügung stellt, darf ich davon ausgehen, dass die Verwendung dieser Unterlagen in Ordnung ist. Oder etwa nicht?

Du darfst davon ausgehen, deshalb handelst Du nicht schuldhaft. Um Schuld geht es aber nicht. Auch ein Angestellter ist zivilrehtlich "dran" für die Rechtsverstöße die er begeht. Ein Sachbearbeiter, der einen vom Chef geschriebenen Brief in einen Umschlag steckt und abschickt ist aber nicht dafür verantwortlich, wenn der Brief eine Beleidigung enthält.