Texter mit x: , Urheber-; abgeleitetes Werk

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Ein scrsenshot ist niemals ein Werk, er bildet höchstens ein Werk ab. Insofern ist es irrelevant, ob Du den screenshot selbst machst.

Wie ist es mit auf dem Screenshot abgebildeten Figuren oder Gegenständen? Können diese noch rechtlich relevant sein, vielleicht als Geschmacksmuster (weiß nicht, ob das zutrifft) oder als Marke?

Theoretisch kann man alles anmelden, was eigenständig genug ist und an dem niemand Rechte hat, die dem entgegenstehen. Ich verstehe aber nicht was das soll.