Der Martin: Domainname und Rechte

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Hallo,

Ich habe vor einiger Zeit eine schöne .de-Domain erworben, um eine Plattform für unseren Basketballverein zu machen. Ich habe die Domain letztlich für 50€ bekommen, ursprünglicher Preis sollte 600€ sein. Der Verkäufer schrieb in einer seiner letzten Emails "sollte sich allerdings herausstellen, dass Sie die Domain nicht für ihren privaten Verein nutzen, können wir diesen Preis nicht halten".

nach meinem bisherigen Verständnis kann man kein Eigentum an einer de-Domain erwerben, denn mit der Registrierung beim DENIC (direkt oder durch einen Registrar) erwirbt man nur ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht. Es handelt sich also eher um eine Art Mietverhältnis.

Da also der Domaininhaber nicht Eigentümer der Domain ist, kann er seine Domain auch nicht verkaufen. Ein solcher Vertrag über den "Verkauf" einer Domain wäre meines Erachtens nichtig. Allenfalls kann der bisherige Inhaber seine Nutzungsrechte an jemand anderen abtreten und dafür quasi eine Ablösesumme verlangen. Umgangssprachlich mag man das als Verkauf bezeichnen; korrekt ist es nicht.

Insbesondere frage ich mich, ob jemand, der die Nutzungsrechte an einer Sache abgibt, die ihm nicht gehört, überhaupt Bedingungen über die Art der zukünftigen Nutzung oder Nicht-Nutzung stellen kann.
Ich meine: Nein.

Aber ich bin kein professioneller Rechtsverdreher; bekanntlich sind in Deutschland Recht, Gesetz und gesunder Menschenverstand drei völlig verschiedene Dinge mit nur einer kleinen Schnittmenge.

So long,
 Martin