Sven Rautenberg: mail-Adresse vor Bots verstecken

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Moin!

Om nah hoo pez nyeetz, Lukas!

Das könnte er wiederum dadurch kompensieren, indem er ein Image als Button einsetzt, in diesem Fall dann eben ein Img der Emailadresse.

auch das kommt im Zweifelsfall auf den Richter an. §5 TMG legt fest:

... leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ...

  
Bei aller Angst, die hinsichtlich der Impressumspflicht hier immer wieder verbreitet wird, ist doch eigentlich erstaunlich, wie wenig Gerichtsurteile zu diesem Thema bekannt geworden sind.  
  
 - Sven Rautenberg