Der Martin: Kostenvoranschlag für Homepage

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Hallo,

Solltest du keine Firma haben, solltest du gar nichts verlangen, denn dann würdest du dich evtl. strafbar machen.

wenn du mit "eine Firma haben" meinst, dass man ein Gewerbe angemeldet hat, dann ist diese Warnung so nicht richtig. Auch als Privatmann ohne Gewerbeschein darf man *gelegentlich* gegen Entgelt und gegen Rechnung derartige Leistungen erbringen - vorausgesetzt, man gibt diese Einkünfte dann auch korrekt dem Finanzamt gegenüber an.
Die Auslegung von "gelegentlich" könnte aber der entscheidende Punkt sein.

Das deine Information gegen null tendieren, ist es völlig unmöglich, dir auch nur im entferntesten eine brauchbare Antwort zu geben.

Dem schließe ich mich an.

So long,
 Martin

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Paradox ist, wenn jemand eingefleischter Vegetarier ist.