Mahlzeit,
Auch als Privatmann ohne Gewerbeschein darf man *gelegentlich* gegen Entgelt und gegen Rechnung derartige Leistungen erbringen - vorausgesetzt, man gibt diese Einkünfte dann auch korrekt dem Finanzamt gegenüber an.
Deshalb hab ich ja "evtl." geschrieben. Inwiefern jetzt was zutrifft, muss der OP selbst erfragen.