hübi: Körperverletzung

Beitrag lesen

hallo, also erstmal bin ich schockiert, dass das "opfer" dann auch noch zugeschlagen hat, weil du, was so häufig in der gesellschaft gefordert wird, zvilcourage zeigen, auch noch dafür bestraft wirst.

zu deiner frage: du kannst nur auf zivilrechtlichen wege dein schmerzensgeld bekommen. die höhe hängt dann von der schwere und dein kurzfriistigen (bsp. beruflicher ausfall) ab. ich hoffe du hast ein ärtzliches artest dir geben lassen!

mfg hübi