Matthias Apsel: Kurze Frage zur Bruchrechnung

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Om nah hoo pez nyeetz, Der Martin!

ich habe irgendwie das Eindruck oder den Gefühl, ;-) du möchtest mich auf einen Formfehler hinweisen. Den kann ich aber nicht erkennen.

Formfehler sind sowohl in der Mathematik als auch in der Juristerei sehr lästig.

Erstens ist der Ausdruck (4x+4)² / (1x+1)² natürlich sehr wohl ein Funktionsterm; er stellt eine Funktion von x dar, auch wenn man sie nicht mit einem symbolischen Namen ausgestattet hat.

Nein.

Zweitens sehe ich nicht, was die Frage, ob es sich nun um eine Funktion handelt oder nicht, mit dem Begriff der Grenzwertbetrachtung zu tun hat. Selbstverständlich kann ich mit dem genannten Ausdruck eine Untersuchung für x→-1+0 und x→-1-0 machen, unabhängig davon, wie ich den Term nenne.

Grenzwertbetrachtungen kannst du nur dann machen, wenn der Term (in diesem Fall) ein Funktionsterm ist.

Nennt man auch hebbare Unstetigkeitsstelle.

ist imho ein Fachterminus

Matthias

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