Hello,
Bevor C nicht vom Vertrag mit B zurücktritt kann er hier keiner der Parteien das Nutzungsrecht entziehen, oder extra Geld verlangen!
Das habe ich auch nicht geschrieben, sondern:
"Also C muss bei 0 höflich nachfragen, was den denn glauben macht, dass er das Werk von C benutzen dürfe."
Das kann er zu jedem Zeitpunkt tun, egal, welche Verträge bestehen.
Wenn 0 nicht antwortet, kann er ihn auf Auskunft verklagen.
Wenn nder nachher allerdings eine schlüssige Lizenz vorlegt, trägt er die Kosten für die Auskunftsklage.
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg