Tom: Noch'n Urteil zur Linkhaftung

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Hello,

Dieser Meinung bist du auch noch, wenn der dich vertretende Verband, dessen Mitglied du zwangsweise bist, politische Aktivitäten außerhalb seines eigentlichen Tätigkeitsbereiches unterstützt, die du ganz und gar nicht leiden kannst?

Ja.
Nach reiflichem eigenen Erleben halte ich es für förderlich, wenn ein Verband auf politische Aktivitätn in alle Richtungen reagiert oder diese sogar "unterstützt". Er muss dabei nur ausgewogen bleiben und auch Minderheiten fördern. Das natürlich nicht finanziell oder operativ, sondern kommunikativ. Es ist wichtig, dass man sich rechtzeitig auch mit den Zielen und Gedanken der "Gegenseite" auseinandersetzt.

Ich halte es daher nicht für verwerflich, dass ein Verband auf politische Veranstaltungen eines Teiles seiner Mitglieder hinweist, wenn er es auch für die anderen Teile tut, wohl ahnend, dass das beim AStA eher nicht der Fall war. Aber ein weises GFericht hätte nicht den AStA mit einem Strafgeld belegt, sondern ihn zur Ausgewogenheit verdonnert und die Verantwortlichen Kräfte persönlich dafür haftbar gemacht. Denn die Strafe muss ja nun auch von denjenigen mit aufgebracht werden, die eigentlich geschützt werden sollten.

Allerdings könnte man auch annehmen, dass das Gericht auch diese bestraft sehen wollte, da sie scheinbar innerhalb des AStA politisch so faul waren, dass es überhaupt möglich war, dass die "fleißigen Mitglieder" ungehindert den "Missbrauch" des Mediums vollziehen konnten.

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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