mir: Noch'n Urteil zur Linkhaftung

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Mir scheint -anders als den Juristen- die entscheidende Frage zu sein, welchen Charakter die studentische Interessenvertretung hat und welches Mandat sie durch die Wahl erhält. Nehmen wir als Beispiel eine Stellungnahme des ASTA zur Akademikerarbeitslosigkeit, wäre das abgedeckt?

So wie ich das verstehe nicht, denn es hat nichts mit der Vertretung der Studenten gegenüber ihrer Universität zu tun, nicht einmal mit der Vertretung nach außen hin, denn ein Student zählt nicht als arbeitslos. Sie könnten sich zum BAFöG äußern oder für mehr Grünzeug in der Mensa oder bequemere Treppenstufen im Hörsaal.

Wo ist denn deine Selbstbestimmung, wenn deine Vertretung von A bis Z lieber ihre eigene Meinung vertritt als deine?
Sorry, aber das ist häufig so in parlamentarischen Systemen. Man gibt seine Stimme ab und dann wird Politik gemacht - häufig nicht im Sinne der Wähler.

Das ist richtig und, so denke ich, genau der Grund, warum ein Zwangs-AStA sich auf seinen studentischen Kram zu beschränken hat. Schadensbegrenzung sozusagen.

Wie auch das Gericht schon schrieb: Ein zwingender, direkter Zusammenhang ist da nicht auszumachen.
Eben da sehe ich die typisch juristische Wende: "Was habt ihr als Studenten mit der Arbeitsmarktpolitik zu tun?" Ich denke, es gibt kaum ein Problem, das die Studenten unmittelbarer betrifft.

Man ist nicht automatisch der Arbeitslosigkeit geweiht, nur weil man studiert hat. Es ist auch nicht so, dass Studenten alleine oder am meisten von Arbeitslosigkeit betroffen sind, das sind dann schon eher die Leute am anderen Ende der Bildungsmisere. Andersrum geht dieses Thema den größten Teil der Bevölkerung an, da muss sich ausgerechnet ein AStA genauso zwingend unterstützend für eine Meinung einwerfen wie der Karnickelzüchterverband Bottrop Ost. Zumindest nicht, wenn er deswegen schon einmal verwarnt wurde.

Es ist nicht so, dass ich glücklich mit diesem Maulkorb oder der Zwangsmitgliedschaft wäre, auch nicht mit der sehr merkwürdigen Ausgestaltung des Maulkorbs, die zwar allgemeine Berichterstattung erlaubt, berichtende Unterstützung aber dem Anschein nach nicht. Aber es ist meiner Ansicht nach die praktikabelste und fairste Lösung bei einem Zwangsverband, wenn er sich eng auf sein Thema beschränkt und andere Dinge anderen Leuten überlässt.